Praxisfern und kontraproduktiv: BdB kritisiert Gesetzentwurf zur Stärkung der Betreuungsbehörden

27.03.2013 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Betreuungsbehörden geht an der Realität vorbei und er ist kontraproduktiv für die Arbeit von beruflich tätigen Betreuer/innen. Es wurde versäumt, mit dem Gesetzentwurf ein neues Konzept von Betreuung vorzulegen, kritisiert der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB). „Wir verstehen Betreuung im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Wir unterstützen Betroffene dabei, eigene Entscheidungen zu treffen und setzen diese im Sinne der Betroffenen um“, sagt der Vorsitzende der BdB Klaus Förter-Vondey. Im Gesetzentwurf jedoch werde Betreuung einseitig als Eingriff in die Selbstbestimmung des Menschen gesehen. Förter-Vondey: „Die Realität sieht ganz anders aus. Fast 70 Prozent der Betroffenen* wünschen Betreuung selbst und empfinden die Arbeit der Betreuer als Unterstützung in ihrem Alltag. Betreuung ermöglicht ihnen mehr Selbstständigkeit.“ Mit Betreuung, wie sie der BdB versteht, wird Betroffenen der Zugang zu sogenannten „anderen Hilfen“ ermöglicht, also zu Leistungen des Sozialsystems. Sie sind nicht alternativ zu Betreuung zu sehen. „Wir fordern ein neues System, das die Unterstützung als solche in den Mittelpunkt stellt. Ein Zugang über Gericht ist aus unserer Sicht nur bei Grundrechtseingriffen nötig“, erläutert der BdB-Vorsitzende. Zudem seien beruflich tätige Betreuer dank ihres fachlichen Knowhows geeignete Personen, um Betroffenen den Zugang zu Leistungen des Sozialsystems zu organisieren. Der BdB schlägt daher die Schaffung von „geeigneten Stellen“ vor, bei denen Sozialleistungen beantragt werden können. „Eine Praxis, die sich bei der Schuldnerberatung seit Jahren bewährt hat“, so Klaus Förder-Vondey. Der BdB begrüßt, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzesentwurf als einen ersten Schritt zu einer Diskussion über notwendige Veränderungen im Betreuungsrecht versteht.

Über den BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 21.03.2013