Qualifikation und Vergütung von Berufsbetreuung auf dem Prüfstand
Bundesjustizministerium plant Untersuchung
Haben Berufsbetreuer genügend Zeit, um ihre Klienten optimal zu betreuen? Braucht es ein gesetzliches Anforderungsprofil für Betreuerinnen und Betreuer, um strukturelle Defizite zu beheben? Und: Ist die Vergütung noch angemessen? Im Zuge der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts sucht das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Antworten auf diese Fragen. Das Ministerium plant eine „rechtstatsächliche“ Untersuchung zur Qualität der Betreuung. Dies kündigte die Abteilungsleiterin Bürgerliches Recht, Ministerialdirektorin Beate Kienemund, in einem Schreiben an die Teilnehmer des Gesprächskreises „Qualität in der Betreuung“ an, dem auch der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. angehört. Kienemund begründet den Schritt mit dem Fehlen einer abgesicherten empirischen Basis, um mögliche Handlungsoptionen bewerten zu können. Die Diskussion des Gesprächskreises habe gezeigt, dass die „Einschätzung der Qualität der Betreuungspraxis und daraus resultierender Handlungsoptionen sehr unterschiedlich ist.“ Untersucht werden soll, ob „strukturelle Defizite in der Betreuung bestehen und ob diese (auch) auf eine mangelnde Qualifikation der (Berufs-)Betreuer zurückzuführen sind“, heißt es in dem Schreiben. Auch wird das Vergütungssystem betrachtet, das seit 2005 unverändert ist. Konkret sollen sowohl die Zeitkontingente als auch die Höhe der Stundensätze überprüft werden. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen begrüßt das Vorhaben des BMJV. „Dies ist ein großer Erfolg für die Arbeit des BdB“, sagt der Vorsitzende Klaus Förter-Vondey. „Erstmals wird deutlich, dass nicht vorhandene Qualifikationskriterien negative Folgen für die Qualität von Betreuung haben könnten. Auch dass ein Zusammenhang zwischen der Qualität von Betreuung und dem Vergütungssystem eingeräumt wird, ist vollkommen neu“, so Förter-Vondey. Und weiter: „Wir engagieren uns seit Jahren für die Professionalisierung von Betreuung und fordern angemessene Rahmenbedingungen. Die Untersuchung erachten wir daher als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem modernen Betreuungsrecht. Denn Änderungen im Sozialsystem, immer komplexere Fälle und veränderte Krankheitsbilder haben dazu geführt, dass wir immer mehr Verantwortung und Aufgaben übernommen haben. Hinzu kommen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir Betreuerinnen und Betreuer umsetzen. Doch Zeitkontingente und Vergütungspauschalen sind noch immer auf dem Stand von 2005. Darunter leidet die Qualität unserer Arbeit. Leidtragende sind letztlich unsere Klientinnen und Klienten.“ Außerdem hat sich das BMJV bereiterklärt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Empfehlungen für Zulassungskriterien zur Betreuerauswahl für Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden erarbeiten soll. An dieser Arbeitsgruppe soll der Bundesverband der Berufsbetreuer beteiligt werden.Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 19.01.2015