Qualität in der Pflege darf nicht vom Bundesland abhängig sein
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstützt Landesregierungen mit Empfehlungen zu niedrigschwelligen Angeboten in der Pflege.
„Mit unseren Empfehlungen zur Qualität von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten wollen wir dazu beitragen, dass die Angebote bundesweit möglichst einheitlich gehandhabt werden. Denn gute Qualität in der Pflege darf nicht vom Bundesland abhängig sein“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Seit Januar 2015 können Versicherte auch zusätzliche Entlastungsleistungen nutzen. Der Deutsche Verein begrüßt die mit den unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten einhergehenden größeren Wahlmöglichkeiten ausdrücklich. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, Einzelheiten zur Anerkennung der Angebote und Vorgaben zur regelmäßigen Qualitätssicherung zu bestimmen, an die Landesregierungen übergeben, die sie nun ausgestalten müssen. Auch wenn die Abgrenzung zu den Betreuungsleistungen nicht immer leicht ist, versteht man unter niedrigschwelligen Entlastungsleistungen, dass vor allem die pflegenden Angehörigen bei der Bewältigung des Pflegealltags oder Pflegebedürftige bei ihren Alltagsaufgaben unterstützt werden. Die Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-stellungnahmen-entlastungsleistungen abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 16.07.2015