Rechte von Kindern schützen: Forderungen an das Lieferkettengesetz
Nach Angaben der SOS-Kinderdörfer werden weltweit 73 Millionen Kinder durch schwere und gefährliche Arbeit ausgebeutet. Anlässlich der Bundestagsdebatte zum Lieferkettengesetz am 22.04.2021 fordern die SOS-Kinderdörfer, sowie UNICEF in einem gemeinsamen Appell mit weiteren Organisationen die Rechte von Kindern besser zu schützen.
In ihren aktuellen Plänen zum Lieferkettengesetz sieht die Bundesregierung vor, ab 2023 Unternehmen ab 3000 Beschäftigten zu verpflichten, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Damit möchte sie ihrer globalen Verantwortung nachkommen, da deutsche Unternehmen von weltweiten Handelsketten profitieren, bei denen grundlegende Menschenrechte immer wieder verletzt werden. Gleichzeitig soll damit für einen Ausgleich des Wettbewerbsnachteils derjenigen Unternehmen gesorgt werden, die sich bereits freiwillig für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement verpflichten. Der Anwendungsbereich soll dabei schrittweise auf Unternehmen ab 1000 Beschäftigten ausgeweitet werden. Damit fällt sie hinter die Empfehlungen der EU-Kommission zur Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht für Unternehmen, in denen auch die Berücksichtigung branchenspezifischer Leitlinien gefordert wird.
Verschiedene Menschenrechtskommissionen kritisieren, dass die Bundesregierung mit ihren aktuellen Plänen zu kurz greift. Besonders in Bereichen, in denen die Rechte von Kindern nicht gewahrt werden, sind dabei betroffen. Der aktuelle Gesetzesentwurf nehme die Zulieferer nicht ausreichend in die Verantwortung. Denn ausbeuterische Kinderarbeit findet häufig am Beginn der Wertschöpfung statt: in Bergwerken, Fabriken und auf Plantagen, heißt es in einer Pressemitteilung der SOS-Kinderdörfer. Dieser Aspekt findet in dem Gesetzesentwurf nicht ausreichend Beachtung. Ebenso positionieren sich auch Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland für eine Ausweitung auf die gesamte Lieferkette.
Darüber hinaus fordern sie in ihrem gemeinsamen Appell, dass der Anwendungsbereich nicht nur abhängig von der Größe eines Unternehmens ist. „Auch kleinere Unternehmen in Risikobranchen, wie dem Textilsektor oder in der Landwirtschaft, können zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden beitragen. Daher ist aus kinderrechtlicher Sicht ein risikobasierter Ansatz zielführender, als die ausschließliche Konzentration auf die Größe der Unternehmen." In diesen Branchen sollten Unternehmen bereits ab 250 Mitarbeitenden zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen verpflichtet werden, fordern sie.
Quelle: Pressemitteilung der SOS-Kinderdörfer vom 22.04.2021 Pressemitteilung von UNICEF Deutschland vom 22.04.2021