Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung konsequent umsetzen!

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert qualitative und quantitative Entwicklung der Angebote

Berlin – Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt, dass heute der Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Kraft tritt, betont aber, dass sich die Umsetzung des Rechtsanspruches nicht auf die Schaffung von Plätzen begrenzen darf. „Die Qualität in den Angeboten der Kindertagesbetreuung muss erhalten und weiterentwickelt werden“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dazu gehören: gut qualifiziertes und vor allem ausreichend vorhandenes Personal, Arbeitsbedingungen, die es den Fachkräften ermöglichen, die Anforderungen an Bildung, Erziehung und Betreuung von sehr kleinen Kindern zu erfüllen, Personalgewinnungs- und Personalbindungsstrategien, die erreichte qualitative Standards erhalten, sowie Unterstützungssysteme, die die fachliche Entwicklung begleiten und fördern. Dazu gehört schließlich eine Finanzierung und politische Prioritätensetzung auf Landes- und örtlicher Ebene, die den immer noch regional ungleich verteilten Teilhabechancen von Kindern und ihren Eltern entgegenwirkt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 01.08.2013
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