Sachsen: Broschüre »Umsetzung der Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz durch die Jugendhilfe« überarbeitet und neu aufgelegt
Das Sächsische Sozialministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landesjugendamt die Broschüre »Umsetzung der Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz durch die Jugendhilfe« überarbeitet und neu aufgelegt. Die Publikation umfasst die Orientierungshilfe des Sächsischen Landesjugendamtes zur Umsetzung der ambulanten Maßnahmen, sie listet das Verzeichnis der Angebote und Projekte auf und sie benennt die Anschriften der Jugendämter und der Amtsgerichte in Sachsen. Ambulante sozialpädagogische Maßnahmen im Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe werden als spezialisierte Jugendhilfeleistungen für junge Straffällige seit 1990 in Sachsen erbracht. Das Anliegen der sozialpädagogischen Angebote besteht darin, Alternativen zu den traditionellen jugendgerichtlichen freiheitsentziehenden Sanktionen bereitzustellen. Sozialministerin Christine Clauß betonte dazu: »Um dieser erziehenden Begleitung hin zu einem straffreien Leben Vorrang zu geben, bedarf es Alternativen, Möglichkeiten und Spielraum zur Entfaltung. Es müssen individuelle Lösungen gefunden werden, welche sich an den Bedarfen der straffälligen jungen Menschen ausrichtet. « In der vorliegenden aktuellen Fassung sind die ambulanten sozialpädagogischen Angebote und Projekte der Ambulanten Jugendhilfe sowie die Anschriften der Jugendämter und Amtsgerichte in Sachsen konkretisiert und aktualisiert worden. Die Broschüre »Umsetzung der Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz durch die Jugendhilfe«, mit einem übersichtlichen und strukturierten Angebots- und Projektverzeichnis der ambulanten Maßnahmen sowie im handlichen A5-Format erhältlich, kann kostenlos über den Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, 01127 Dresden, Tel.: 0351/2103671 bezogen werden. Sie kann auch online herunter geladen werden unter www.publikationen.sachsen.deQuelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 09.02.2014
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