Schutz von Geflüchteten statt Schutz von Grenzen!
In der heutigen Sitzung des EU-Rates "Justiz und Inneres" soll eine Einigung darüber erzielt werden, eine so genannte Instrumentalisierungsverordnung in den Schengener Grenzkodex aufzunehmen. Damit würde endgültig der Schutz von Menschen geopfert werden zugunsten der Abschottung europäischer Grenzen. Der AWO Bundesverband kritisiert das scharf.
Der AWO Bundesverband appelliert gemeinsam mit dem European Council on Refugees and Exiles (ECRE) und einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus ganz Europa an die EU-Mitgliedstaaten, die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung nicht anzunehmen.
Die Verordnung ermöglicht den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl vom geltenden EU-Recht abzuweichen, also Asylstandards nicht anzuwenden. Die Folge davon wären Zurückdrängungen von Menschen an den europäischen Außengrenzen unter Einsatz von Zwang und Gewalt und unter Duldung von lebensbedrohlichen und menschenrechtswidrigen Zuständen für diejenigen, die an den Grenzen verharren müssen.
Die unterzeichnenden Organisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht ebenso, wie weitere Ausnahmen vom EU-Recht, entschieden ab.
Der AWO Bundesverband hat sich bereits im Juni entschieden gegen die Aushöhlung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ausgesprochen.
Quelle: Pressemitteilung der AWO vom 22.09.2022