Schwachpunkte im Gesundheitssystem: UPD übergibt Bericht an Patientenbeauftragten der Bundesregierung
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat erstmals ihren Jahresbericht "Monitor Patientenberatung" vorgelegt. Auf der Basis von 75.000 Beratungsgesprächen liefert er Hinweise auf mögliche Schwachpunkte im Gesundheitssystem. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung wird die Ergebnisse für seine Arbeit und bei der zukünftigen Gesetzgebung nutzen.
Über 14.500 Beschwerden von Patienten sind zwischen April 2012 und März 2013 bei der UPD eingegangen. Sie beziehen sich vor allem auf niedergelassene Ärzte und gesetzliche Krankenkassen. Gut jede dritte Beschwerde betraf dabei Patientenrechte. Dieses Thema führt mit fast 10.600 Beratungen auch die Liste der UPD-Beratungsschwerpunkte an. Besonders häufig ging es um das Recht auf Einsichtnahme in Krankenunterlagen, gefolgt von Beratungen zu unangemessenen Verhaltensweisen etwa durch Ärzte und Krankenkassen. Noch wichtiger war die Frage, welche Leistungen Patienten zustehen und ob sie unberechtigt abgelehnt wurden. „In der Beratung sehen wir, dass viele Patienten ihre Rechte nicht kennen, geschweige denn einfordern “, sagt Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler, Geschäftsführer der UPD gGmbH. „Auch begegnet man ihnen im Medizinbetrieb nicht immer auf Augenhöhe und einen selbstbewussten Umgang mit Ärzten oder Krankenkassen trauen sich viele Ratsuchende gar nicht zu – sie glauben einfach, dass sie als Patienten keine Chance haben.“ „Der Monitor Patientenberatung informiert klar und deutlich über Auffälligkeiten, häufige Problemkonstellationen und besonders relevante Themen in der Patientenberatung“, sagt Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung. „Der Bericht ist eine hervorragende Grundlage für patientenorientierte Qualitätssicherungsmaßnahmen für Krankenkassen und Ärzteschaft. Ich kann nur empfehlen, ihn auch so zu verstehen und die eigene Arbeit an den angesprochenen Punkten einmal kritisch zu hinterfragen. Selbstverständlich werde ich die Hinweise des Berichts auch in die Politik tragen, damit wenn nötig auch gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden können – zum Nutzen der Patienten." Ein weiterer Schwerpunkt der UPD-Beratung ist der Verdacht auf Behandlungsfehler, der fast 6.800 Mal thematisiert wurde. Um Behandlungsfehler und Patientenrechte drehte es sich auch in den mehr als 5.100 Fällen, in denen der Zahnarzt Auslöser für die Kontaktaufnahme mit der UPD war. Hier ebenfalls wichtig: die Rechtmäßigkeit von Geldforderungen gegenüber Patienten. Fast 4.800 war Krankengeld das Gesprächsthema – vor allem die Frage, wann Versicherte Anspruch auf Krankengeld haben und wie man diesen durchsetzt. Im Fokus stand das Krankengeld auch bei Beratungen im Rahmen psychischer Erkrankungen, die zu den größten Diagnosegruppen im Beratungsgeschehen der UPD zählen. „Hinter jeder dieser Zahlen verbergen sich Menschen, die Hilfe und Unterstützung bei uns gesucht haben“, sagt Schmidt-Kaehler. „Für viele ist die UPD die letzte Instanz nach einem langen Weg durch Einrichtungen und Institutionen im Gesundheitswesen.“ Fast 19.500 Mal haben die Berater der UPD bei der nachträglichen Erfassung des Beratungsgesprächs zudem einen Hinweis auf eine besondere Problemlage dokumentiert. In mehr als einem Drittel der Fälle waren Patienten unvollständig, widersprüchlich oder falsch informiert worden. Bei einem Viertel identifizierten die Berater Probleme im Bereich des Zugangs zur Versorgung. Größtenteils bestand hier die Vermutung, dass Versorgungsleistungen durch Leistungserbringer oder Kostenträger unberechtigt verweigert wurden. Ein weiteres Fünftel der benannten Problemlagen lieferte Hinweise auf eine mangelhafte Versorgungsqualität. Seit 2006 berät die UPD im Auftrag des Gesetzgebers unabhängig und kostenfrei in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Seit 2011 wurde dieser Auftrag durch das "Aufzeigen von Problemlagen im Gesundheitssystem" erweitert. Einmal jährlich berichtet die UPD daher über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Ratsuchende erreichen die UPD vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen, über ein kostenfreies Beratungstelefon (Tel. 0800 0 11 77 22) und den UPD-Arzneimittelberatungsdienst (Tel. 0351.458 50 49).Download des Monitor Patientenberatung: www.upd-online.de/monitor.html und www.patientenbeauftragter.deQuelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung und der UPD vom 01.07.2013
www.unabhaengige-patientenberatung.de