Sei gut, Mensch!
Mit einer breit angelegten Kampagne möchte der Deutsche Caritasverband in diesem Jahr den Einsatz und die Hilfsbereitschaft freiwillig Engagierter in den Mittelpunkt rücken. Caritas-Präsident Neher fordert eine Ende der Verunglimpfung des Begriffs 'Gutmensch' durch rechtspopulistische Kräfte.
Wer Anderen Gutes tut und sein Handeln auf das Gemeinwohl ausrichtet, darf nicht verunglimpft werden“, betont Caritas-Präsident Peter Neher zum Start der Caritas-Kampagne 2020 „Sei gut, Mensch!“. Es gibt in Deutschland, wie auch in Europa und weltweit, immer lauter werdende, menschenverachtende und intolerante Gruppen und Organisationen. Es darf nicht sein, dass helfen und solidarisch sein, zum Vorwurf wird. „Wir wollen und dürfen die Deutungshoheit darüber, was „gut“ ist und was „gute Menschen“ sind, nicht denen überlassen, die den Begriff lächerlich und verächtlich machen“, so Neher.
Eine funktionierende Gesellschaft braucht Gutmenschen
Solidarisch handelnde Menschen werden immer wieder mit Stalking und Beschimpfungen bedroht und die Zahl rechtsextremer Gewalttaten nimmt zu. „Deshalb müssen wir Menschen, die bereit sind Gutes zu tun, ermutigen und ihnen verstärkt unsere Anerkennung aussprechen“, so Neher. Für den Zusammenhalt in der Gesellschaft brauche es dringend „Gutmenschen“, die Verantwortung für die Nächsten und die Gemeinschaft übernehmen und sich entschieden gegen die Herabsetzung und Diffamierung guten Handelns wehren. Die Kampagne lädt auch ein, aktiv zu werden und Menschen beizustehen, die Hilfe brauchen. Dazu fordert der Deutsche Caritasverband von der Politik bessere Rahmenbedingungen für Engagement, Ehrenamt und die Menschen, die soziale Verantwortung übernehmen.
Freiwilliges Engagement muss stärker gewürdigt werden
Stellschrauben für mehr Anerkennung und gute Rahmenbedingungen seien beispielsweise die Förderung von Betreuungsvereinen, verbesserte Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege, kostenlose ÖPNV-Fahrten für Engagierte im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr. „Eine Anrechnung ehrenamtlichen Engagements auf Studienvoraussetzungen und ein einheitliches Taschengeld von 400 € monatlich für Freiwillige wären hilfreicher, als die Debatte um einen Pflichtdienst“, unterstreicht Neher. Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfängern sollte außerdem die Aufwands-entschädigung, die sie möglicherweise für ein freiwilliges Engagement erhalten, im SGB II und im SGB XII nicht als Erwerbseinnahme verrechnet werden.
Hier geht es zur Kampagne Sei gut, Mensch!
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbands vom 16.1.2020