Skandale in der Kinder- und Jugendhilfe diskreditieren deren fachliche Leistungen
VPK-Bundesverband fordert mehr Qualität und die Sicherstellung qualitativer Aufsicht
Die Kinder- und Jugendhilfe wird erneut von Skandalen erschüttert, bei denen der Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen gröblich verletzt wurde. Der VPK-Bundesverband ist tief betroffen darüber, dass kindliche Bedürfnisse nach Schutz, Zuwendung und Fürsorge in einzelnen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in eklatanter Weise verletzt wurden.„Die Vorfälle sind geeignet, die fachlichen Anstrengungen wie auch die sehr engagierte Arbeit von vielen Kollegen und Kolleginnen in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zu diskreditieren“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes als Vertreter von privaten Trägern in der Kinder- und Jugendhilfe. „Es ist eine Schande für die in der Regel sehr professionell arbeitenden Träger, dass es dennoch immer wieder einige wenige Einrichtungen gibt, in denen schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen seelischer und körperlicher Schaden zugefügt wird. Einrichtungen wie auch Mitarbeitende, die zu solchen Handlungen fähig sind, haben in der Kinder- und Jugendhilfe nichts zu suchen“, so Martin Adam weiter.
Alle Experten in der Kinder- und Jugendhilfe seien aufgerufen, Vorschläge zu unterbreiten, die sicherstellen, dass solche Skandale zukünftig mit noch größerer Wahrscheinlichkeit vermieden werden können, selbst wenn sie letztlich nie ganz auszuschließen seien. Es bedürfe einer kritischen Bilanz, wie ein derart folgenschweres Missverhalten von Fachkräften ausgehen konnte, ohne dass dieses rechtzeitig aufgedeckt wurde.
„Der VPK-Bundesverband ist kontinuierlich damit befasst, die Qualität der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu verbessern. Dabei wird der Verband von der Überzeugung getragen, dass eine unzureichende Qualität immer ein wesentliches Einfallstor für eine wie auch immer geartete schlechte Leistung ist. Aktuell erarbeitet der VPK neue Qualitätskriterien, an denen sich die Einrichtungen verpflichtend orientieren sollen. Ziel ist unter anderem, dass in den Ablaufstrukturen von Einrichtungen der Schutz von jungen Menschen mit deren konsequenter Einbeziehung umfassend sichergestellt wird“, erklärt Adam.
Einrichtungen sind in Verbänden in der Regel freiwillig als Mitglieder organisiert und nutzen ihre Beratungs-, Vertretungs- und Informationsfunktion. Direkten Zugriff mit Prüfrecht haben nur die Heimaufsichten in den Bundesländern, die in den Landesjugendämtern angesiedelt sind und die den Einrichtungen auch die Betriebserlaubnis erteilen. „Die Heimaufsichten benötigen zur Sicherstellung ihrer umfassenden Beratungs- und Prüfungsverpflichtungen allerdings auch eine ausreichende personelle Ausstattung. Der VPK hat aus seiner Arbeit heraus die Wahrnehmung, dass in Folge von Einsparungen in den Ländern die Personalausstattungen nicht überall der Aufgabe angemessen waren und sind. Nur eine tatsächlich wahrgenommene, qualitativ gute Beratung und Aufsicht durch die Heimaufsichten und die belegenden Jugendämter auf Grundlage von regelmäßigen Besuchen und Gesprächen mit den Trägern wie auch den Betreuten kann zumindest weitgehend sicherstellen, dass Skandale zum Nachteil von schutzbedürftigen jungen Menschen die absolute Ausnahme bleiben – ganz auszuschließen sind sie leider niemals“, so Adam abschließend.
Die Kinder- und Jugendhilfe habe die originäre Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Der VPK-Bundesverband begrüße und unterstütze mit seinen Mitgliedern alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Verbesserung des Schutzes von jungen Menschen in Einrichtungen beitragen.
Weitere Informationen über den VPK-Bundesverband, dessen Engagement und für die Kinder- und Jugendhilfe sowie die privaten freien Träger gibt es unter www.vpk.de.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 24.06.2015