Solidarisches Grundeinkommen: Neues Lohnmodell für Menschen mit Behinderung?

Die Forderung von Michael Müller, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, ein solidarisches Grundeinkommen gegen Arbeitsleistung zu entwickeln, bietet nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe auch für Menschen mit Behinderung große Chancen. Müller hatte sich Ende 2017 anlässlich der Berliner Bundesratspräsidentschaft in seinem Namensbeitrag „Digital und Sozial“ für ein Solidarisches Grundeinkommen (SGE) als wichtiger arbeitsmarktpolitischer Säule im Rahmen einer notwendigen Neuen Sozialen Agenda ausgesprochen. 

Wie das Land Berlin jetzt mitteilt, bekräftigt Müller seine Kernidee, Mittel für Langzeitarbeitslosigkeit für eine freiwillig aufgenommene, sozialversicherungspflichtige und unbefristete Tätigkeit im kommunalen Bereich aufzuwenden. So könnten in einem solidarischen Bündnis der Gesellschaft mit den arbeitssuchenden Menschen wichtige neue Jobs entstehen, die in einem erweiterten Begriff staatlicher Daseinsvorsorge bisher nicht durch Kommunen finanziert werden konnten.

Mehr Wertschätzung für Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung gefordert

Das solidarische Grundeinkommen gegen Arbeitsleistung beitet nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe einen Anknüpfungspunkt, Modelle der veränderten Werkstattentlohnung zu prüfen. Fast 300.000 Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen würden nach ihren Kräften und Möglichkeiten zumeist in Vollzeit arbeiten, so die Lebenshilfe.  Das Werkstattentgelt sei aber angesichts dieser Leistung der behinderten Menschen nur ein Taschengeld, erklärt Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D.: „Wie ich aus vielen Gesprächen mit Betroffenen weiß, fehlt den Menschen mit Behinderung damit die gesellschaftliche Wertschätzung für ihre Arbeitsleistung. Hier braucht es ein neues Lohnmodell. Mit einem solidarischen Grundeinkommen wären behinderte Menschen in der Lage, ihr Leben stärker selbstbestimmt zu gestalten."

Aktuell erhalten Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen durchschnittlich 185 Euro im Monat – dazu noch Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt, auf das das Entgelt angerechnet wird. Ein solidarisches Grundeinkommen wäre ein Modell, das hier zu Vereinfachungen führen würde, so der Interessenverband. 

Mehr Informationen zur Idee des solidarischen Grundeinkommens unter www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.675523.php

 


Quelle: u.a. Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 19. März 2018/Pressemitteilung des Landes Berlin vom 13. Februar 2018