Sorgerecht ohne wirkliche Sorge ums Kind

Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateten Eltern muss ohne Einschätzung von Jugendamt und Eltern auskommen

Am 31. Januar 2013 wurde im Bundestag das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet. Trotz vielfältigen Widerstands von Familienverbänden und Anhörung von Experten/innen im Vorfeld zu dem geplanten Gesetzentwurf wurde das Gesetz ohne Veränderung verabschiedet. Absolut sinnvoll ist es natürlich, dass auch Väter auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht erwirken können, aber das Kindeswohl beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt offenbar zweitrangig. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kritisiert die Verabschiedung des Gesetzes wider besseres Wissen. „Dieses Gesetz stärkt zwar die Rechte der Väter, aber das Wohl des Kindes wird völlig ausgeblendet. Das neue Gesetz ist in seiner aktuellen Form keine positive Entwicklung, da es an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei geht und Fehlentscheidungen begünstigen wird“, fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes zusammen. Der Hintergrund: Wenn es bezüglich des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern keine Verständigung gibt, kann der Vater dies beim Familiengericht beantragen. Die Mutter hat dann mindestens sechs Wochen Zeit gegen diesen Antrag schriftlich Gründe vorzubringen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. . Eine Gefahr liegt auch in der zeitlichen Setzung der Sechs-Wochen-Frist. Dann nämlich, wenn diese unmittelbar nach der Geburt beginnt und die Mutter dann neben der Lebensumstellung und dem völlig neuen Tagesablauf auch noch die 6-Wochen-Frist beachten und Stellung nehmen muss. Reagiert die Mutter nicht, weil sie mit der neuen Situation beschäftigt ist oder ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, dann gilt dies als Zustimmung.

Quelle: Pressemitteilung des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 01.02.2013