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SOS-Kinderdörfer fordern bessere Bedingungen für Care Leaver

Zum heutigen Internationalen Tag der Jugend legen die SOS-Kinderdörfer ein besonderes Augenmerk auf sogenannte Care Leaver, Jugendliche, die aus der Heimerziehung ins Erwachsenenleben entlassen werden. Aus Sicht der Hilfsorganisation erhalten die jungen Menschen oftmals viel zu wenig Unterstützung.

Der Start ins Erwachsenenleben ist für junge Menschen, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen konnten bzw. durften, in doppelter Hinsicht schwierig. Denn zum einen haben die meisten von ihnen schwierige Erfahrungen durchlebt, die zur Trennung von ihren Eltern führten. Zum anderen fehlen ihnen sehr häufig soziale Netzwerke, die ihnen den Weg, z.B. in Richtung eines Ausbildungsplatzes, erleichtern könnten.

Zum heutigen Internationalen Tag der Jugend rücken die SOS-Kinderdörfer diese Gruppe in den Fokus ihrer Aufmerksamkeit. Anders als Kinder aus "normalen" familiären Strukturen müssen die sogenannten Care Leaver besonders früh auf eigenen Beinen stehen - nicht selten endet die Jugendhilfe mit dem 18. Geburtstag. Auch wenn Jugendämter regelmäßig darüber hinaus Hilfen bewilligen, endet für viele junge Menschen die Jugendhilfeleistung spätestens dann, wenn sie aus Sicht des Jugendamtes nicht ausreichend im Hilfeverfahren mitwirken oder sie sich in ihrer Einrichtung etwas haben zu Schulden kommen lassen. Stellen die dann Erwachsenen später neue Anträge, werden diese aufgrund fehlender "Erfolgsperspektive" häufig abgelehnt. Viele junge Erwachsene teilen die Erfahrung, dass sie an die Institutionen der Erwachsenenwelt weitergeleitet werden, vor allem an die örtlich zuständigen Jobcenter. Die Jugendhilfeakte wird geschlossen, der "Fall" landet im Archiv. Für die Jugendämter, häufig unter hohem Kostendruck stehend, ist die Angelegenheit erledigt - wohl wissend, dass die jungen Menschen eigentlich weiterhin viel Unterstützung benötigen. 

Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V., stellt daher klar: „Es ist unverantwortlich, junge Erwachsene nach der Jugendhilfe zu früh allein zu lassen. Um wirklich selbständig zu werden, benötigen sie die gleiche Unterstützung wie andere junge Menschen. Wir fordern daher einen Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige, mindestens bis zum 23. Lebensjahr. Maßgeblich für Art und Umfang der Unterstützung muss dabei ihre individuelle Situation sein." Es müsse "verbindlich geregelt werden, dass das Jugendamt weiterhin für diese jungen Menschen verantwortlich ist, bis sie eigenständig für sich sorgen können oder Anschlusshilfen greifen."


Quelle: Mit Informationen von SOS-Kinderdorf e.V. vom 8.8.2019