Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann

31.03.2016 | Sozialpolitik | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. aktualisiert Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten geänderter Bestimmungen in der Sozialhilfe (Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften) liegt die Neubearbeitung der Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII) vor. Die als Arbeitshilfe für die Träger der Sozialhilfe konzipierten Empfehlungen behandeln auf dem ab 1. Januar 2016 geltenden Gesetzgebungsstand einen wesentlichen Teil des fürsorgerechtlichen Nachrangprinzips. „Die Empfehlungen sind eine Informationsquelle für alle, die eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe in Betracht ziehen müssen, insbesondere auch, wenn ein Partner zur Pflege in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden muss“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die abstrakte Darstellung trage den Entscheidungsspielräumen Rechnung, die für die Träger der Sozialhilfe bestehen, soweit der Bund in Hinblick auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung keine bzw. noch keine Festlegungen getroffen hat. „Für die praktische Anwendung vor Ort  haben wir zum Einkommenseinsatz einen Abschnitt aufgenommen, der sich eingehend mit Einkünften aus Renten befasst“, so Michael Löher. Die Empfehlungen sind als Broschüre in unserem Eigenverlag erschienen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Buchshop. Hier geht es direkt zur: https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-sozialhilfe-und-sozialpolitik-1552.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=57 Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 11.02.2016