Spezielles Recht auf gewaltfreie Pflege gefordert

Bis heute gibt es in Deutschland kein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Pflege. Darauf wies der BIVA-Pflegeschutzbund anlässlich des diesjährigen Welttages gegen Misshandlung älterer Menschen hin. „Die Zeit ist endlich reif für so ein Gesetz", sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Vereins, der seit über 40 Jahren bundesweit sich fürInteressen alter und pflegebetroffener Menschen einsetzt.

Aktuell würden pflegebedürftige Menschen in Deutschland lediglich durch die Strafgesetzgebung geschützt, betont BIVA.Die allgemein gehaltenen Strafgesetze würden der besonderen Lage Pflegebedürftiger aber nicht gerecht: Grund dafür sei, dass sich Pflegebedürftige in einer Situation der Abhängigkeit befinden und es meist gibt es keine Zeugen. Das erschwere die Beweisführung, Strafverfolgung würden häufig eingestellt.

Ein spezielles „Pflegeschutz-Gesetz" wäre aus Sicht des Verbandes eine deutliche Aussage des Gesetzgebers, die besonders verletzliche Gruppe der Pflegebedürftigen zu schützen. „Wenn endlich klargestellt ist, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf gewaltfreie Pflege gibt", so Stegger, „werden die Menschen nach und nach sensibilisiert für dieses Tabuthema." Präventionsmaßnahmen, spezialisierte Strafverfolgung durch Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften oder Pflegeschutzbeauftragte könnten beispielsweise daraus abgeleitet werden. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert daher ein Schutzgesetz für Pflegebedürftige. Vorbilder für ein solches Gesetz sieht der Verein im Kinderschutzgesetz oder im Schweizer „Erwachsenenschutzrecht", in dem auch Pflegebedürftige vor Gewalt geschützt werden.


Quelle: Presseinformation des BIVA-Pflegeschutzbundes vom 13. Juni 2018