Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Aktuelles Informationsmaterial vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen und dem Bundesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung

Wie Aktion Mensch jetzt mitteilte, hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen seine Broschüre zum Thema Steuern für Menschen mit Behinderung im Februar 2016 aktualisiert. Die Publikation "Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand" bietet Informationen zu unterschiedlichen Bereichen. Themen sind unter anderem der Pauschbetrag oder die Besteuerung von Rente. Die meisten behandelten Themen seien bundesweit geregelt. Die Broschüre könne daher auch für Menschen in anderen Bundesländern interessant sein, so Aktion Mensch. Das Steuermerkblatt 2015/2016 des Bundesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (BVKM) stellt Steuervorteile dar, die Eltern behinderter Kinder aufgrund des Einkommensteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anspruch nehmen können. Mehr Informationen und Download der Broschüre "Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand" unter http://www.fm.nrw.de/presse/2016_03_21_Steuertipps.php Mehr Informationen und Download des BVKM-Steuermerkblattes unter http://bvkm.de/recht-ratgeber/

Quelle: Newsletter der Aktion Mensch am 15. Mai 2016/ BVKM-Internetangebot, Stand: 18. Mai 2016