Studie: Hartz IV-Sätze reichen nicht zur Bedarfsdeckung
"Hartz IV schützt nicht vor Armut, sondern manifestiert sie." Mit diesen Worten kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, die Studienergebnisse der Forschungsstelle seines Verbandes. Hauptkritikpunkt: Die aktuellen Regelsätze decken nicht einmal den täglichen Bedarf.
Im Ergebnis fehlt es den Betroffenen insbesondere an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und auch ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe ist entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gewährleistet, so die Befunde. Der Paritätische kritisiert scharf, dass die Bundesregierung bisher keinerlei Bereitschaft erkennen lässt, die finanzielle und soziale Lage von Hartz IV-Beziehenden zu verbessern. Gerade in der aktuellen Krisensituation bedeute der Alltag mit Hartz IV existenzielle Not. Neben einer grundsätzlich endlich bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze seien daher sofortige finanzielle Hilfsmaßnahmen erforderlich, fordert der Verband. „Millionen Menschen sind von der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt, ausgegrenzt und werden immer weiter abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
In der Studie ist die Paritätische Forschungsstelle – jenseits aller Kritik an der regierungsamtlichen Methode zur Ermittlung der Regelsätze – der Frage nachgegangen, ob die Leistungen der Grundsicherung in Hartz IV in der Höhe ausreichen, soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Massive Defizite gibt es laut Studienergebnissen insbesondere bei den Leistungen für alleinstehende Erwachsene, die sich seit 2010 stetig verschärft haben. Bei dieser Gruppe müsse inzwischen bereits von „strenger Armut“ gesprochen werden. Unter den Familien sind es die Alleinerziehenden-Haushalte, die in besonderem Maß mit Mangel und Entbehrungen konfrontiert sind – hier allerdings auch über die Gruppe der Hartz-IV-Beziehenden hinaus.
Deutlich zu niedriger Anteil für Lebensmittel im Regelsatz
In drei Teilen weist die Studie nach, dass die Leistungen für Hartz IV-Beziehende in der Regel nicht ausreichen, um verlässlich vor Armut zu schützen, sich gesund zu ernähren und am sozialen, politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der viel zu niedrige Anteil für Lebensmittel im Regelsatz führe zu deutlich niedrigeren Standards bei der Ernährung. In allen für Teilhabe relevante Aspekte stehen Haushalte, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, zudem deutlich schlechter da als der Rest der Gesellschaft. Die Gefahr von Einsamkeit und sozialer Isolierung sei auch hier bei Singles am ausgeprägtesten; mehr als ein Viertel aller Single-Haushalte im SGB-II-Bezug könne sich noch nicht einmal einen Internetanschluss leisten.
„Anstatt sich hinter umstrittenen Statistiken zu verstecken, sollte sich die Politik endlich den Menschen zuwenden“, fordert Schneider mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Regelbedarfsermittlung. Als Soforthilfe fordert der Paritätische die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021, eine Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro), sowie eine entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.
Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 1.9.2020