Umgang darf nicht vom Geldbeutel abhängen
15 Verbände fordern Umgangspauschale für Kinder statt Leistungskürzungen bei Alleinerziehenden
Die jetzt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagene gesetzliche Verankerung einer tageweisen Kürzung des Sozialgeldes im Haushalt von Alleinerziehenden lehnen 16 Verbände, darunter Familien-, Kinder- und Sozialverbände, öffentlich ab. Kinder getrennter Eltern, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, dürfen nicht im SGB II-Bezug benachteiligt werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Durch den erhöhten Umgang mit dem anderen Elternteil entstehe ein zusätzlicher Bedarf, der anerkannt und durch die Einführung einer Umgangspauschale für den umgangsberechtigten Elternteil gedeckt werden muss, fordern sie anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zur anstehenden Hartz-IV Reform am 30.mai 2016. Nach der vorgesehenen Neuregelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll das dem im Haushalt eines/einer alleinerziehenden Hartz IV-Empfängers/-in lebenden Kind zustehende Sozialgeld um die Tage gekürzt werden, die es beim anderen Elternteil verbringt. Diese Pläne stehen im Zusammenhang mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung für die Verwaltung und Leistungsbeziehenden. Statt einen Mangel zwischen den Eltern hin- und herzuschieben, müsse der Gesetzgeber seiner Verantwortung in der Grundsicherung gerecht werden und den erhöhten umgangsbedingten Kindermehrbedarf anerkennen, so die beteiligten Verbände. Sie fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender in den aktuellen Verhandlungen um die Rechtsvereinfachungen im SGB II zu unterstützen. Ausführliche Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) unterwww.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_TBG_BMAS_2016.pdf Hintergrundpapier des Deutschen Juristinnenbundes:
www.djb.de/Kom/K4/st16-13/
Quelle: VAMV-Presseerklärung vom 30. Mai 2016