Ausbau Unterhaltsvorschuss wird Gesetz
Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, wird damit der staatliche Vorschuss bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Außerdem kann die Leistung – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Das teilt das Bundesfamilienministerium mit.
Ab 1. Juli 2017 werde damit der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten werde für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es werde gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich werde für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
VAMV: Keine Verzögerung bei Auszahlung
Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) erklärte dazu: "Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist ein Meilenstein für Alleinerziehende, die für ihre Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Es war überfällig, die lebensfremden Begrenzungen bis zum 12. Lebensjahr sowie auf maximal sechs Jahre Bezugsdauer endlich aufzuheben. Wir sind sehr froh und auch erleichtert, dass die vielen Hürden auf dem Weg zur Ausweitung des Unterhaltsvorschuss genommen sind."
Sie dankte allen Beteiligten, insbesondere Familienministerin Manuela Schwesig (bis 1.Juni 2017) dass ein Kompromiss zwischen Bund, Ländern und Kommunen zustande gekommen ist. Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet, heißt es aus dem VAMV, zuletzt noch ein halbes Jahr länger als im Oktober 2016 zugesagt. Begründung: Die Kommunen bräuchten noch Zeit, um sich personell und verwaltungstechnisch auf die Reform vorzubereiten. VAMV erwartet nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss ohne jede Verzögerung auszuzahlen. Weiteren Reformbedarf sieht der Verband bei der Anrechnung des Kindergeldes.
Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 1. Juni 2017, www.bmfsfj.de, Stand: 5. Juni 2017, Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vom 2. Juni 2017