Vereinbarungen für ambulante Erziehungshilfen: Qualität entsteht im Dialog!
Der Bundesverband für Erziehungshilfen (AFET) hat eine Orientierungshilfe entwickelt, die bundeseinheitliche Empfehlungen zur Verhandlung von Vereinbarungen für ambulante Erziehungshilfen geben möchte. Diese Orientierungshilfe für die kommunale Praxis sei in Fortführung der Fachleistungsstunde von 2012 und auf der Grundlage einer Untersuchung von 80 Vereinbarungen zu ambulanten Erziehungshilfen entstanden, wie der AFET mitteilt. Sie gebe Hinweise für den Verhandlungsprozess zwischen öffentlichen und freien Trägern zu den grundlegenden Themen, die vorab geklärt werden sollten und möchte kommunale Partnerinnen und Partner bei der Entwicklung einer gemeinsamen Vereinbarung für ambulante Erziehungshilfen auf der Grundlage von Paragraph 77 SGB VIII unterstützen. AFET-Orientierungshilfe „Vereinbarungen für ambulante Erziehungshilfen verhandeln - Qualität entsteht im Dialog!“ ist zu beziehen unter www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/2016/2016-08-AFET-Orientierungshilfe.phpQuelle: Aktuelle Veröffentlichungen, Bundesverband für Erziehungshilfen (AEFT)