Vertrauliche Geburt: Niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen stärker einbinden
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. beschließt Empfehlungen für eine bessere Kooperation zwischen Schwangerschaftsberatung und Gesundheitsdiensten.
Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, können seit Mai 2014 vertraulich entbinden. Damit haben Frauen mit Anonymitätswunsch nun einen legalen Weg, ihr Kind medizinisch begleitet zur Welt zu bringen. Bundesweit kommt es selten dazu, dass eine schwangere Frau vertraulich entbindet. Innerhalb der ersten anderthalb Jahre seit Inkrafttreten des Gesetzes zur vertraulichen Geburt wurden knapp 150 vertrauliche Geburten registriert. Die Konfliktsituationen, die Frauen dazu bewegen, ihre Schwangerschaft vor dem sozialen Umfeld zu verheimlichen, sind unterschiedlich, ebenso der Zeitpunkt, zu dem sie im Verlaufe ihrer Schwangerschaft Hilfe suchen. Daher sind vertrauliche Geburten beratungsintensiv und stellen hohe Anforderungen an die Schwangerschaftskonfliktberatung. Kommt es zur vertraulichen Geburt, sind zahlreiche Akteure am Verfahren beteiligt. „Vertrauliche Geburten sind für die beteiligten Stellen häufig ein Einzelfall. Hier hilft eine stärkere Vernetzung vorab. Insbesondere Schwangerschaftsberatung und Gesundheitsdienste müssen stärker kooperieren“, sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen werden zurzeit kaum erreicht. Der Deutsche Verein hat mit seinen Empfehlungen konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die Akteure vor Ort zusammenarbeiten können.“ Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-35-14_vertrauliche-geburt.pdf Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 07.01.2016