Volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen muss das Ziel sein
Fachverbände für Menschen mit Behinderung, Deutscher Behindertenrat und Freie Wohlfahrtspflege legen gemeinsame Positionierung zum Bundesteilhabegesetz vor
Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat (DBR) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) gehört, am Dienstag eine gemeinsame Positionierung zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes vorgelegt. Damit demonstrieren die Organisationen einen engen inhaltlichen Schulterschluss. Ziel des Gesetzes muss die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dafür müssen die Leistungen der bisherigen Eingliederungshilfe aus der Fürsorge herausgelöst und als Teilhabeleistung in das neue Bundesteilhabegesetz überführt werden, so die Überzeugung der beteiligten Verbände. Die Leistungen sind einkommens- und vermögensunabhängig zu erbringen, lautet dabei eine wichtige Forderung. Zudem fordern die Fachverbände, der DBR und die BAGFW übereinstimmend, das Bedarfsdeckungsprinzip zu sichern, das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihren Rechtsanspruch auf plurale, prozesshafte und barrierefreie Beratung zu gewährleisten. Nicht zuletzt setzen sich die Organisationen gemeinsam dafür ein, ergänzend zu den individuell erforderlichen Teilhabeleistungen als weiteren Nachteilsausgleich eine pauschalierte Geldleistung im Bundesteilhabegesetz vorzusehen. Die gemeinsame Positionierung zum Bundesteilhabegesetz ist unter http://www.beb-ev.de/stellungnahmen/ zu finden. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB wesentliche Teile der Angebote der Behindertenhilfe sowie der Sozialpsychiatrie in Deutschland ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige und wird selbst durch zwei Beiräte aus diesen Interessengruppen kritisch begleitet.Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. vom 27.05.2014