Vom Bundesrat gebilligt: Mehr Schutz vor sexueller Gewalt
Der Bundesrat hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts gebilligt. Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung war bereits im Juli vom Bundestag beschlossen worden. Ziel des Gesetzes ist es, Strafbarkeitslücken zu schließen - das gilt insbesondere für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung fallen künftig unter das verschärfte Sexualstrafrecht.
Mehr Informationen unter https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/03/2016-03-16-sexuelle-selbstbestimmung.html
Quelle: Bundesregierung informierte am 23. September 2016