Vorstand der AGJ verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung

Ein wesentlicher Aspekt der fachpolitischen Debatte um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist die Stärkung der systematischen Verknüpfung insbesondere von niedrigschwelligen Hilfen zur Erziehung mit sozialräumlichen Angeboten und sozialräumlicher Infrastruktur. Im Zuge der „Großen/Inklusiven Lösung“ und der damit einhergehenden Reformierung des SGB VIII sollen die finanziellen, organisatorischen und fachlichen Spielräume im Kontext der Hilfen zur Erziehung klarer ausgestaltet und Rechtssicherheit in Bezug auf Möglichkeiten und Grenzen sozialräumlicher Organisation von Hilfen zur Erziehung geschaffen werden. Zudem eröffnen sich mit der fachpolitischen Debatte um den Reformprozess des SGB VIII (und mit Blick auf die Evaluierung des Bundeskinderschutzgesetzes) Möglichkeiten, die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilferecht weiter zu stärken. Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zur „Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung“, die am 3./4. Dezember vom Vorstand der AGJ beschlossen wurden, nehmen im Wesentlichen auf den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) vom 22./23. Mai 2014 Bezug. Dieser sieht in der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung u. a. die Möglichkeit , die Zugänglichkeit und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung zu verbessern sowie die Potenziale von Regelangeboten und sozialräumlichen Ansätzen stärker zu nutzen und einen effizienteren Mitteleinsatz für erzieherische Hilfen erreichen zu können. Auch wenn das Prinzip des sozialräumlichen Arbeitens für stationäre Hilfen zur Erziehung gleichermaßen gelten soll, beziehen sich die Empfehlungen in ihren Ausführungen insbesondere auf niedrigschwellige, ambulante Hilfen. Zugleich setzen sich die Empfehlungen mit weiteren wesentlichen Themen auseinander, z. B.: Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen im SGB VIII, wechselseitige Ausgestaltung von Kooperationsverpflichtungen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und anderen Leistungssystemen sowie Förderung und Entwicklung der Forschung. Das komplette Positionspapier steht zum Download (PDF) zur Verfügung.

Quelle: www.agj.de