Wenn die Krankheit länger währt als das Krankengeld
Christian Schultz vom Sozialverband Schleswig-Holstein erklärt, weshalb im Falle einer länger andauernden Erkrankung eine gute Beratung wertvoll ist. Denn Kostenträger sind häufig nur daran interessiert, den "Fall" loszuwerden.
Ein Gastbeitrag von Christian Schultz
Mit einer Mischung aus Unverständnis und Stolz blicken wir Deutschen gern auf das amerikanische Gesundheitssystem. Noch immer leben in den USA Millionen von Menschen ohne Krankenversicherung. Wer dort ernsthaft krank wird, steht nicht selten auch finanziell vor dem Aus. Was viele nicht wissen: Auch in Deutschland drohen gewaltige finanzielle Einbußen – und zwar immer dann, wenn eine Krankheit länger dauert.
Erst die Lohnfortzahlung, dann das Krankengeld
Eigentlich ist es ganz einfach: Wer sozialversicherungspflichtig arbeitet, bekommt im Falle einer Erkrankung erst einmal weiter sein Gehalt. In der Regel sechs Wochen lang läuft die sogenannte Lohnfortzahlung. Danach ist der Arbeitgeber raus, es folgt das Krankengeld – mit den ersten Einbußen für die Betroffenen. Denn ab jetzt gibt es maximal 90 Prozent des letzten Netto-Einkommens. Doch ans Eingemachte geht es erst, wenn die Erkrankung anhält. In der Sozialberatung unseres Verbands erleben wir es regelmäßig, dass langfristig erkrankte Menschen von Mitarbeitern der Krankenkasse angerufen werden. Mit freundlichem Ton – man wolle ja nur das Beste für den Betroffenen – wird an die Versicherten appelliert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Oder noch fataler: den Job zu kündigen, denn man könne ja nicht mehr arbeiten. Wenn die Betroffenen auf diese „gut gemeinten Ratschläge“ eingehen, ist die Krankenversicherung am Ziel. Denn fortan ist sie aus dem Schneider und kann das teure Krankengeld einsparen. Für die Versicherten ist solch ein Fall jedes Mal eine kleine Katastrophe, weil das Krankengeld grundsätzlich höher ist als etwaige andere Ersatzleistungen (eine Übersicht finden Sie hier).
Nach spätestens 78 Wochen ist Schluss – und dann?
Wie auch immer sich die Krankenkasse verhält – spätestens nach 78 Wochen läuft das Krankengeld aus. Eigentlich bereits nach 72 Wochen, denn die Zeit der Lohnfortzahlung wird hier angerechnet. Spätestens jetzt beginnt für die Betroffenen eine Zeit der Unsicherheit. In unserer Sozialberatung sprechen wir beinahe täglich mit Menschen, die nach dem Ende des Krankengeldes von der Agentur für Arbeit nach Hause geschickt werden. Schließlich seien sie krank und nicht vermittelbar. Wer dann verzweifelt zum Jobcenter geht, bekommt dort zwar vielleicht Geld. Aber auch nur dann, wenn er die obligatorische Bedürftigkeitsprüfung übersteht. Hierbei wird auch der Ehe- oder Lebenspartner miteinbezogen, so dass nicht selten Lebensversicherungen aufgelöst werden, die für einen würdevollen Lebensabend oder die Tilgung einer Baufinanzierung eingeplant waren.
Kritisch ist vor allem zu sehen, dass die Betroffenen in diesem Netz aus unterschiedlichen Behörden allein gelassen werden. Sowohl Krankenkassen als auch Arbeitsagentur agieren unter der Prämisse des Sparens. Hauptsache, die kranke Person bezieht ihre Leistung bei einer anderen Behörde. Der Versicherte wird in diesem Prozess als reiner Kostenfaktor gesehen. Dabei ist es ganz simpel: Wer auch nach 78 Wochen immer noch krank ist, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Je nach Alter ist die Dauer gestaffelt, aber mindestens ein Jahr lang muss die Agentur für Arbeit zahlen. Nur wer bereits hier angekommen ist, muss sich ernsthaft Sorgen um den weiteren Weg machen. Wenn da nicht die Sozialbehörden wären.
Zum Autor:
Christian Schultz ist seit 2011 Referent für Sozialpolitik beim SoVD Schleswig-Holstein.