"Wer die UN-Kinderrechtskonvention ernst nimmt, muss Menschenrechtsbildung in der Bildung für Kinder und Jugendliche verankern" - Empfehlungen für die deutsche Bildungspolitik
Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund, Ländern und Gemeinden, Menschenrechtsbildung mit dem Fokus auf Kinderrechte in Bildungszielen und -plänen, schulischen Qualitätsstandards, Leitlinien und Programmen für frühkindliche Bildung explizit zu verankern. Das geht aus der heute veröffentlichten Instituts-Studie "Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche. Befunde und Empfehlungen für die deutsche Bildungspolitik" hervor.
"Deutschland hat bereits seit über 20 Jahren die Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention und weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen, schulische und außerschulische Menschenrechtsbildung in die Bildungspläne zu integrieren", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts und Mitautorin der Studie. "Wer die UN-Kinderrechtskonvention ernst nimmt, muss Menschenrechtsbildung in der Bildung für Kinder und Jugendliche verankern." Menschenrechtsbildung sei wichtig zur Herausbildung eines Bewusstseins der eigenen Würde, zur Achtung des Mitmenschen und bereite auf ein verantwortungsvolles Leben in einer freien Gesellschaft vor. "Die Umsetzung der Verpflichtung zu schulischer und außerschulischer Menschenrechtsbildung wird jedoch hierzulande noch nicht den internationalen Anforderungen gerecht", so Rudolf weiter.
Das zeige auch die Auswertung einer vom Institut durchgeführten Umfrage unter den Bundesländern, betont Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung im Institut und Mitautorin der Studie. "Die Studie macht deutlich, dass vielfältiger Handlungsbedarf besteht – von der ausdrücklichen Verankerung von Menschenrechtsbildung als Bildungsziel für alle Altersstufen bis hin zu den Bildungsmaterialien." Die Studie wolle dazu beitragen, dass dem staatlichen Bekenntnis zum hohen Wert der Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche auch Taten folgten.
Das Institut empfiehlt zudem der Kultusministerkonferenz, die "Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule" (1980/2000) zu aktualisieren, um der seitdem in Kraft getretenen Kinderrechtskonvention ebenso Rechnung zu tragen wie der UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem sollte Menschenrechtsbildung in den Aus- und Weiterbildungsplänen pädagogischer und ehrenamtlicher Fachkräfte verbindlich verankert werden.
Sandra Reitz/Beate Rudolf (2014): Studie Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche. Befunde und Empfehlungen für die deutsche Bildungspolitik
Dossier: 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Zur Studie: Um konkrete Empfehlungen zur besseren Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands im Bereich der Menschenrechtsbildung formulieren zu können, führte das Institut im Herbst 2014 eine Umfrage bei den Ministerien der Bundesländer durch, die für schulische und außerschulische Bildung sowie für die Aus-und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften zuständig sind. Ziel dieser Umfrage war es, bundesländerspezifische Informationen über die Verankerung von expliziter Menschenrechtsbildung und deren tatsächliche Umsetzung zu erhalten. Hierfür erhielt jedes Bundesland drei Fragebögen, die sich jeweils auf den schulischen Bereich, den außerschulischen Bereich und die Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften bezogen. Der Rücklauf der Fragebögen war für den Bereich der schulischen Bildung mit 15 von 16 Fragebögen am höchsten. Lediglich Hamburg hat sich an der Umfrage nicht beteiligt. Die Antworten der Ministerien wurden im Rahmen einer Inhaltsanalyse ausgewertet und sind in die vorliegende Studie eingeflossen. Eine Zusammenstellung sämtlicher Antworten im Wortlaut wird Anfang 2015 auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. vom 20.11.2014
www.institut-fuer-menschenrechte.de