Bundesweit erste Landesvermittlungsstelle für Werkstätten jetzt im Saarland
Fast unbemerkt in der "Sommerpause wurde zum ersten Mal eine landesweite außergerichtliche Schiedsinstanz für Streitigkeiten im Mitbestimmungssachen für insgesamt elf Werkstätten für behinderte Menschen eingerichtet. Bundesweit ist die landesweite Schiedsinstanz, die jetzt im Saarland vorgestellt wurde, nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen bisher einmalig.
Nach Paragraph 6 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) dürfen sowohl Werkstattrat als auch Werkstattleitung bei Uneinigkeit in Sachen Mitwirkung und Mitbestimmung die Vermittlungsstelle anrufen. Die Vermittlungsstelle besteht aus drei Personen: eine Person, die vom Werkstattrat benannt ist, eine Person, die von der Werkstatt benannt ist, und eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender, auf die bzw. den sich Werkstatt und Werkstattrat einigen.
Während die Vermittlungsstelle in Angelegenheiten der Mitbestimmung abschließend entscheidet, macht sie in Angelegenheiten der Mitwirkung einen Einigungsvorschlag. In letzterem Fall entscheidet die Werkstattleitung unter Berücksichtigung dieses Vorschlages allerdings abschließend.
Hintergrund
Die WMVO hat das Ziel, die Mitwirkung in Werkstätten genauer auszugestalten. Der Werkstattrat soll soweit wie möglich mit den gleichen Rechten gegenüber der Werkstatt ausgestattet werden, die auch Beschäftigtenvertretungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besitzen. Die BAG WfbM hatte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Werkstatträten Deutschland Vorschläge für Verbesserungen vorgelegt, die im Bundesteilhabegesetz umgesetzt wurden und zum 1. Januar 2017 in Kraft traten.
Quelle: Meldung der BAG Werkstätten für behinderte Menschen, www.bagwfbm.de, Stand: 6. August 2018