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Wohnungslosigkeit: Geschaffene Strukturen müssen auch nach der Krise erhalten bleiben

Viele Kommunen haben auf die besonderen Gefahren der Pandemie für wohnungslose Menschen reagiert und innerhalb kurzer Zeit Wohn- und Schutzräume zur Verfügung gestellt. Dieser Zustand muss nun gesichert werden, fordert der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET).

Die Corona-Pandemie bedroht wohnungslose Menschen besonders: Häufig gehören sie zu den stark gefährdeten Menschen mit Vorerkrankungen, gleichzeitig können sie sich nicht in ein sicheres Zuhause zurückziehen. Derzeit stellen viele Kommunen ihnen Unterkünfte zur Verfügung, weil in Sammelunterkünften die Hygiene- und Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und es insgesamt viel zu wenige Angebote gibt. Wohnungslose können nun geschützt vorübergehend in Hotels oder Jugendherbergen wohnen. Zudem werden Container mit Sanitäranlagen aufgestellt und Quarantänestationen errichtet.

Wohnungslose Menschen erhalten damit eine Hilfe, die ihnen rechtmäßig schon immer zusteht. Kommunen sind ordnungsrechtlich verpflichtet, die Notlage  Obdachlosigkeit zu beseitigen, wenn die betroffene Person dazu selbst nicht in der Lage ist. Vor allem Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche wird diese Hilfe oft verweigert. Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) begrüßt, dass Kommunen in der Krise rechtskonforme Lösungen finden. Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Jens Rannenberg: „Erst in der Krise sind Obdachlose zu ihrem Recht auf eine Unterkunft gekommen. Wir begrüßen die kreativen Maßnahmen, die vor Ort umgesetzt werden. Nun müssen diese verstetigt werden, damit die betroffenen Menschen nach der Krise nicht wieder auf die Straße geschickt werden. Sie brauchen eine Perspektive für einen dauerhaften sicheren Wohnraum.“

Eine bundesweite Statistik obdachloser Menschen gibt es bisher nicht. Nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe leben aktuell ca. 41.000 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße.


Quelle: Pressemitteilung des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe vom 25.5.2020