WTPG: Die Pflegeheime mehr in den Fokus rücken!
Baden-Württemberg: Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum neuen Heimrecht
Die baden-württembergische Landeregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ (WTPG) verabschiedet. Die Beschlussfassung hatte sich wegen heftiger Kritik im Zuge der Anhörung und aufgrund von Auseinandersetzungen innerhalb der Regierungskoalition über die Grundausrichtung des neuen Heimrechts erheblich verzögert. Als Folge eines typischen politischen Kompromisses hat der Gesetzesentwurf nur marginale Änderungen erfahren. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hatte von Anfang an kritisiert, dass der Gesetzesentwurf jegliche Ausgewogenheit vermissen lässt: Während die Anforderungen an die Pflegeheime in den letzten Jahren permanent gestiegen sind, soll es nun dabei bleiben, dass für trägerinitiierte ambulant betreute Wohngemeinschaften künftig nur noch sehr geringe heimrechtliche Vorgaben gelten. Änderungen zur Entlastung der Pflegeheime von überzogenen Vorgaben enthält der Gesetzesentwurf dagegen kaum. Da sich der Schutzzweck des Gesetzes auf beide Wohnformen gleichermaßen bezieht und deren Bewohner einen vergleichbaren Hilfebedarf haben, sind derartige Unterschiede bei den Anforderungen aus Sicht des bpa nicht nachvollziehbar: „Aufgrund der demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung wird der Bedarf an stationären Pflegeplätzen weiter steigen. Wer die Pflegeheime im Hinblick auf Deregulierung und Flexibilisierung ignoriert und derart einseitig auf die ambulante Versorgung setzt, verliert die tatsächliche Situation der pflegenden Menschen und deren Angehörigen aus dem Blick“,betont der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner. Der bpa spricht sich für eine Deregulierung in beiden Bereichen aus und fordert, bei der Neugestaltung des Heimrechts die Rahmenbedingungen der Pflegeheime stärker in den Fokus zu rücken. „Ordnungsrechtliche Vorgaben wie z. B. die 2009 erlassene Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen und bezahlbaren Pflegeheimplätzen und gefährden gewachsene Strukturen“, so Wiesner abschließend.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 28.02.2014