Zugang zu Sozialleistungen für EU-Ausländer soll klargestellt werden
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beschlossen. Der Gesetzentwurf soll Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse im SGB II und SGB XII insbesondere für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in Deutschland gesetzlich klarstellen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir wieder Rechtssicherheit. Klar ist: Wer hier lebt, arbeitet und Beiträge zahlt, der hat auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus unseren Sozialsystemen. Wer jedoch noch nie hier gearbeitet hat und für seinen Lebensunterhalt auf staatliche finanzielle Unterstützung aus der Grundsicherung angewiesen ist, für den gilt der Grundsatz: Existenzsichernde Leistungen sind im jeweiligen Heimatland zu beantragen. Mit dieser Klarstellung stärken wir das Vertrauen in die europäische Idee und eine ihrer größten Errungenschaften: die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Und wir schützen unsere Kommunen vor finanzieller Überforderung, die die Sozialhilfeleistungen zu schultern haben." Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, des Bundessozialgerichts (BSG) sowie einiger Landessozialgerichte hatten eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich gemacht, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Das Gesetz muss vom Deutschen Bundestag beschlossen werden, der Bundesrat muss zustimmen. Mehr Details und Hintergründe unter http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/klarstellung-zugang-sozialleistungen-eu-auslaender.htmlQuelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Oktober 2016