Zugewanderte nicht unter Generalverdacht des Missbrauchs stellen
"Zugewanderte Menschen aus EU-Staaten dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, unsere Sozialsysteme zu missbrauchen. Die Bundesregierung bleibt Antworten schuldig, worin Missbrauch bestehen soll. Denn fest steht: Wer freizügigkeitsberechtigt ist und in Deutschland einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, begeht keinen Missbrauch", betonte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland am 27.03.2014 in Berlin.
Die Politik müsse Maßnahmen ergreifen, die betroffenen Menschen in Not hilft und die Profiteure ihrer Notlage rechtlich belangen. Deshalb befürworte die Diakonie Deutschland die angekündigten Maßnahmen des Bundesinnenministeriums, gegen Unternehmen vorzugehen, die aus der prekären Situation der Zuwandernden ein Geschäft machten. Loheide: "Die Notlage entsteht allerdings erst dadurch, dass die Arbeitsuchenden aus den Systemen der sozialen Sicherung ausgeschlossen sind. So sind die Zugewanderten eben auf jede Arbeit angewiesen und geraten oft in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse ohne jede Sozialversicherung." Deutschland ziehe viele Vorteile aus der Zuwanderung aus der EU. "Rumänische und bulgarische Fachkräfte, etwa im IT- und Gesundheitsbereich oder als Saisonarbeiter in großer Zahl zu beschäftigen, gleichzeitig jedoch mittellose Einwanderer von dort auszuweisen und mit Wiedereinreisesperren belegen zu wollen - das widerspricht der Idee eines offenen, solidarischen Europas. Gerade vor der Europawahl brauchen wir ein klares Signal für die Werte und Errungenschaften der Europäischen Union wie die Freizügigkeit. Eine Unterscheidung in nützliche Zuwandernde und solche, die möglicherweise auf das Sozialsystem angewiesen sind, verbietet sich auch aus rechtlichen Gründen", so Loheide. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird aktuell die Frage des deutschen Sozialleistungsausschluss für Arbeitsuchende behandelt. Die Diakonie hält den Leistungsausschluss für unvereinbar mit EU-Recht.Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 27.03.2014
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