Zukunft der Altenpflegeschulen: umsonst und draußen unterrichten?
Alle reden von der Wertschätzung und Anerkennung der Pflegekräfte und, dass das neue Pflegeberufegesetz die Ausbildung in der Pflege attraktiver macht und vom Wegfall des Schulgeldes. Die Wahrheit sei eine andere, sagt das Bündnis für Altenpflege: Die Regelung zur Refinanzierung der Mieten der Schulen fehlt.
"Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eklatant. Deswegen müssen wir ausbilden, ausbilden, ausbilden! Wie soll das gehen, wenn die Pflegeschulen nicht wissen, wie sie ihre Miete bezahlen sollen? Geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Unterricht dann umsonst und draußen stattfinden soll?", so Christina Kaleve, die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege (DBVA) und Gründungsmitglied des Bündnisses. Die Finanzierung für die Pflegeschulen stehe nicht; so kritisiert sie. Fehlanzeige auch bei Mieten und Investitionskosten. Weil Bund und Länder streiten, könnten ab 2020 Tausende von Schulplätzen wegfallen. "Alle Pflegeschulen, besonders die Altenpflegeschulen sind bedroht, weil sie nicht wissen, wie sie ihre Mieten ab 2020 bezahlen sollen. Wir haben die verantwortlichen Politiker mehrfach darauf hingewiesen, aber der Schwarze Peter wird immer nur zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschoben", so Kaleve.
Letzte Hoffnungen setzt das Bündnis in den Bundesrat, der darüber am 21. September 2018 entscheidet. Nachdrücklich appelliert wird an die Länder, eine Regelung zu den Mietkosten für die Altenpflegeschulen zu schaffen.
Hintergrund
Das Pflegeberufegesetz (PflBG), führt die bisherigen drei Pflegeausbildungen ab 2020 zu einer neuen (generalistischen). In dem Gesetz ist verankert, dass Investitionskosten (dazu zählen auch Mieten) keine Ausbildungskosten sind und nicht über den Ausbildungsfonds finanziert werden dürfen. "Die Finanzierungsverantwortung liegt insoweit bei den Ländern", heißt es in der Begründung zu Pragraph 27 Abs. 1 PflBG. Während bei Krankenpflegeschulen die Refinanzierung der Mieten über das Krankenhausfinanzierungsgesetz gesichert ist, fehlt eine entsprechende Regelung für die Altenpflegeschulen.
Quelle: Presseinformation des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege vom 13. September 2018