Abhängigkeitskranke Menschen bei Arbeitssuche besser unterstützen - Empfehlungen für alle Akteure

31.07.2018 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Um arbeitssuchende abhängigkeitskranke Menschen zu unterstützen, haben die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Bundesagentur für Arbeit (BA), der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag Empfehlungen zur Zusammenarbeit aller Beteiligten erarbeitet. Insbesondere geht es dabei um den Zugang zu einer medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker und um die anschließende beruflichen (Wieder-)eingliederung. 

Beispielsweise werden in den Empfehlungen die Zugangsmöglichkeiten in die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker dargestellt. Neu ist laut DRV unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang ohne den sonst üblichen Sozialbericht. Die Empfehlungen sehen eine entsprechende Möglichkeit vor, nach Begutachtung durch einen Gutachterdienst der Bundesagentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers für den Antritt der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker auf die Einschaltung einer Suchtberatungsstelle zu verzichten. Dies soll u. a. dazu beitragen, den Betroffenen frühzeitige Zugänge zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker zu ermöglichen. Ferner geht es um Kontakte der Rehabilitanden während und nach der Rehabilitation mit der Arbeitsagentur / dem Jobcenter zur Entwicklung einer nahtlos ansetzenden Eingliederungsstrategie in den Arbeitsmarkt.

Die Empfehlungen gelten nach DRV-Angaben seit dem 1. Juli. Sie richteten sich in erster Linie an Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Rentenversicherungsträger. Hervorgehoben wird die Bedeutung aller Akteure mit medizinischen Rehabilitationseinrichtungen und Suchtberatungsstellen 

Zu den Empfehlungen zur Zusammenarbeit bei der Unterstützung arbeitsuchender abhängigkeitskranker Menschen

 


Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de, Stand: 31. Juli 2018