Bundesverband Rehabilitation befürchtet "Verwässerung beim Nachteilsausgleich"

Die geplante Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung stößt auch beim Bundesverband Rehabilitation (BDH Reha) auf deutliche Ablehnung. Menschen mit Behinderung drohe eine Verschlechterung der Teilhabebedingungen.

Die Vorsitzende des BDH Reha, Ilse Müller, macht ihren Unmut deutlich: "Hinter uns liegt ein jahrelanger Kampf, um Menschen mit Behinderung finanziell besser zu stellen und für ein gesetzliches Rahmenwerk zu sorgen, das ihnen einen Nachteilsausgleich sichert. Die geplante Verschärfung der Versorgungsmedizin-Verordnung würde dazu führen, dass genau dieser Nachteilsausgleich, der wichtige Teilhabefragen regelt, Schaden nimmt". Die nun angedachte Berechnungsgrundlage für den Grad der Behinderung (GdB) führe zu Nachteilen für die Betroffenen. Auch werde der Zugang zu zahlreichen alltagserleichternden Leistungen insgesamt schwieriger, was nicht im Sinne einer gerechten Teilhabe wäre.

 


Quelle: Pressemitteilung des BDH Bundesverband Rehabilitation vom 22.10.2018