Erste Online-Fachdiskussion zur Umsetzungsbegleitung des Bundesteilhabegesetzes
Was bedeutet die ICF-Orientierung für die Bedarfsermittlung? Und wie genau funktioniert das bio-psycho-soziale Modell der Weltgesundheitsorganisation? Diese und viele weitere Fragen können Fachleute und Interessierte in der ersten Online-Fachdiskussion „Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung" stellen. Bis zum 16. Februar 2018 sammelt zunächst das Team des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz online Beiträge ubnd Fragen unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de. Danach werden Antworten durch das Projektteam und ausgewiesene Expertinnen und Experten erarbeitet und Anfang März im BTHG-Kompass - einem stetig wachsenden Kompendium zum Bundesteilhabegesetz - veröffentlicht.
Als Expertinnen und Experten zur ersten Online-Fachdiskussion hinzugezogen werden Prof. Dr. Petra Gromann, Professorin für Rehabilitation an der Hochschule Fulda und Leiterin des Instituts Personenzentrierte Hilfen, und Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Leitender Arzt Rehabilitationsfachdienste der Stiftung Kreuznacher Diakonie und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation.
Insbesondere geht es darum, wie die rechtlichen Neuerungen in den Paragraphen 13 und 118 SGB IX neu Eingang in die Praxis finden. Die Ermittlung des Teilhabebedarfs wurde bisher zwischen verschiedenen Eingliederungshilfeträgern und Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Das Bundesteilhabegesetz präzisiert nun für alle Rehabilitationsträger, dass der Rehabilitationsbedarf unter Verwendung systematischer Arbeitsprozesse und standardisierter Arbeitsmittel, individuell und funktionsbezogen sowie in seiner Gesamtheit und nicht nur begrenzt auf die jeweiligen Leistungsgesetze zu ermitteln ist. Im Eingliederungshilferecht sieht das BTHG zudem vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgt, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.
Hintergrund
Das Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber im Einvernehmen mit den Ländern zur Unterstützung der zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe initiiert. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags bis zum 31. Dezember 2019 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Träger ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge.
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/projekt.
Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 23. Januar 2018