Bundesteilhabegesetz: Die Zukunft ist derzeit nicht planbar
Die zögerliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erschwert zunehmend den Ausbau und die Weiterentwicklung von Angeboten der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Das haben Einrichtungen der Eingliederungshilfe heute bei einer Fachtagung in Berlin betont. Die rund 130 Vertreterinnen und Vertreter privater Einrichtungen kritisierten die vielen Übergangsregelungen und die fehlende Planungssicherheit.
„Wie soll man sich mit der Zukunft beschäftigten, wenn die Grundlagen noch nicht vorliegen“, fragt Christof Schaefers aus dem Präsidium des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Anbieter der Eingliederungshilfe können neue Leistungen derzeit weder planen noch aufbauen, weil die künftig geltenden vertraglichen Grundlagen oft nicht existieren.“
Viele Einrichtungen hätten zudem den Eindruck, dass die Kostenträger bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zuerst eine Kostenreduzierung im Blick hätten. „Ziel ist aber vor allem eine Stärkung der Teilhabe der leistungsberechtigten Menschen sowie eine Erweiterung des Leistungsangebots. Beides bleibt aktuell auf der Strecke“, sagt Schaefers.
Die im bpa organisierten Eingliederungshilfeeinrichtungen fordern deshalb auf der Fachtagung die Umsetzung des Koalitionsvertrages der Ampelregierung. „Darin ist das Ziel festgeschrieben, das BTHG konsequent und zügig umzusetzen. Dafür brauchen wir ein Ende der Übergangsregelungen und zeitnah reguläre Vereinbarungen, die auf dem Verhandlungsweg entstehen“, so Schaefers.
Quelle: Pressemitteilung des bpa.Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 02.12.2022