LVR fordert Zuständigkeit für alle Fachleistungen der Eingliederungshilfe

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anfang Dezember 2017 den Kabinettsentwurf eines Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG NRW) vorgelegt. Im Mai 2018 soll das Ausführungsgesetz im Landtag beschlossen und rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. In einer schriftlichen Stellungnahme begrüßte der Landschaftsverband Rheinland den überwiegenden Teil der Regelungen des Gesetzentwurfes. Insbesondere über die Zuweisung der Frühförderung als neue Zuständigkeit der Landschaftsverbände zeigt sich der LVR erfreut. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, auch in diesem Bereich eine Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und fachliche Standards flächendeckend für ganz NRW zu entwickeln. Leistungen für Kinder im Vorschulalter seien damit ebündelt, was im Sinne des Bundesteilhabegesetzes „Hilfen (wie) aus einer Hand" für diese Altersgruppe ermögliche, so der LVR.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek betonte, dass die Landesregierung damit die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit der Landschaftsverbände für die Entwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen anerkenne. Das ermögliche, diese fortzusetzen und weiter zu entwickeln.

Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung mischte in die Freude über die neu an die Landschaftsverbände übertragene Frühförderung auch eine alte Forderung. Laut Wilhelm bleiben auch bei der vorgesehenen Regelung erhebliche Schnittstellen erhalten, die zu uneinheitlichen Leistungsgewährungen für die Betroffenen und zu einer höheren Kostendynamik bei den Leistungsträgern führen würden. "Wir bleiben daher bei unserer Forderung, sämtliche Fachleistungen der Eingliederungshilfe auf die Landschaftsverbände zu übertragen", so Wilhelm weiter. 

Die Stellungnahme wurde im Vorfeld einer mündlichen Anhörung zum Kabinettsentwurf abgegeben, zu der der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW den LVR eingeladen hat. Sie findet übermorgen statt. Die Stellungnahme wurde zuvor im Sozialausschuss sowie im Landesjugendhilfeausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland beraten und in beiden Gremien einstimmig beschlossen.


Quelle: LVR-Presseinformation vom 5. März 2018