Lebensabschnittsmodell für Eingliederungshilfe in Hessen begrüßt

Wer wird zukünftig Träger der Eingliederungshilfe in Hessen? Nach einem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabergesetzes, über den Sozialminister Stefan Grüttner informierte zeichnet sich die Zuständigkeit ab. Danach wird der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) ab 2020 für erwachsene behinderte Männer und Frauen zuständig sein, die Kreise und kreisfreien Städte für Kinder und Jugendliche. 

"Wir freuen uns", so die erste Reaktion der neuen LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert auf den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen.  Sozialminister Stefan Grüttner hatte zuvor über einen entsprechend vorgelegten Entwurf informiert: Danach wird der LWV ab 2020 für erwachsene behinderte Männer und Frauen zuständig sein, die Kreise und kreisfreien Städte für Kinder und Jugendliche.

Selbert bezeichnet dies als "richtige und wegweisende Entscheidung. Damit wird es auch künftig einheitliche Standards für Unterstützungsangebote in ganz Hessen geben und keine Angebotsstruktur nach Kassenlage." Mit dem Bundesteilhabegesetz kommen in ganz Deutschland neue Aufgaben auf die Kostenträger der Eingliederungshilfe zu. "Diesen Aufgaben können wir uns jetzt mit voller Energie widmen", so Selbert.

Die sachliche Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe wird laut Entwurf nach dem sogenannten "Lebensabschnittsmodell" bestimmt. Dafür hatten sich der LWV, der Hessische Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag ausgesprochen. Danach werden die kommunalen Träger einheitlich für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zuständig sein. Nach Beendigung dieser Lebensphase geht die Zuständigkeit an den überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, den Landeswohlfahrtsverband Hessen, über.

Zeitweilig war überlegt worden, die Zuständigkeit auch bei erwachsenen Menschen mit Behinderungen den Kommunen zu übertragen. Die Grünen waren wie auch Wohlfahrtsverbände dagegen. Sie begrüßen in der Landtagsdebatte, die Zuständigkeit beim LWV zu belassen und befürworten ebenfalls das "Lebensabschnittsmodell. "Es ist ein großer Erfolg, dass das Solidarmodell Landeswohlfahrtsverband, um das uns andere Bundesländer beneiden, intakt bleibt“, so Sigrid Erfurth, Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Belange der Menschen mit Behinderung. 

 

 


Quelle: LWV-Pressemitteilung vom 16. Mai 2018, Pressemitteilung der Grünen Fraktion Hessen am 24. Mai 2018