Bentele: Spürbares Interesse an Schlichtungsstelle auch bei Verbänden
In dem ersten Jahr der neuen Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind bereits über 130 Anträge und eine Vielzahl von Anfragen und Beratungsersuchen eingegangen. Darüber informierte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, die diese Stelle einerichtet hat.
Ihren Informationen zufolge betrafen die Anträge vor allem Fälle physischer und digitaler Barrierefreiheit. Es ging beispielsweise um den fehlenden Zugang zu Gebäuden oder Webseiten, die barrierefreie Kommunikation der Träger öffentlicher Gewalt in den sozialen Medien und Apps, die für blinde und sehbehinderte Menschen bisher oft nicht nutzbar sind. Auch die Erbringung von Sozialleistungen oder Teilhabeleistungen durch Sozialversicherungsträger waren Thema einiger Anträge.
Bei Anfragen, die die Privatwirtschaft oder auch Landesbehörden adressieren, kann die Schlichtungsstelle eine Verweisberatung anbieten oder eine Landesbehörde schriftlich auf ein Problem des Antragstellers oder der Antragstellerin hinweisen. Aber auch in diesen Konstellationen zeigte sich ein Einwirken der Schlichtungsstelle insoweit oft als durchaus erfolgreich, wird von Bentele eingeschätzt.
Für die Zukunft hat Bentele klare Ziele für die weitere Arbeit der Schlichtungsstelle formuliert. „Mir sind einige Punkte aufgefallen, die die Arbeit der Schlichtungsstelle weiter erleichtern würden, zum Beispiel Hinweispflichten der Träger öffentlicher Gewalt auf das Schlichtungsverfahren und die Hemmung der Klagefristen durch ein Schlichtungsverfahren. Auch die Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten, zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen sollte erwogen werden", so Bentele.
Weitere Vorschläge sollen im Jahresbericht der Schlichtungsstelle erläutert werden. Erwartet wird er Ende März 2018. Besonders erwähnenswert finden Bentele und die Mitarbeiterinnen der Schlichtungsstelle, dass auch ein steigendes Interesse von Verbänden spürbar ist. „Ich möchte nochmals betonen, dass auch für Verbände keinerlei Kosten entstehen, selbst wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann", so Bentele.
Mehr Informationen unter www.schlichtungsstelle-bgg.de
Quelle: Presseinformation der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 1. Dezember 2017