Berichterstatter für das Betreuungsrecht im Bundestag sehen Handlungsbedarf
In den nächsten Tagen sollen die Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung zur Qualität in der rechtlichen Betreuung veröffentlicht werden, die das Bundesjustizministerium im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hat. Darüber informatiert der Berufsverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB).
Der Entwurf, auf den die Berichterstatter im Bundestag für das Betreuungsrecht schon vorab einen Blick werfen konnten, kommt unter anderem zum Ergebnis, dass rechtliche Betreuer mehr arbeiten, als sie vergütet bekommen, kommentiert die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Sabine Sütterlin-Waack: „Sollte sich das bestätigen, besteht Handlungsbedarf, hier die Rahmenbedingungen zügig zu verbessern.“
Dies sagte die Politikerin in einem Gespräch, das sie gemeinsam mit ihrem Kollegen von der SPD-Fraktion Dr. Matthias Bartke mit dem BdB-Vorsitzenden Thorsten Becker und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter in Hamburg führte.
Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker sagte: „Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Zeitkontingente nicht ausreichen, wenn man Betreuung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention leistet, indem man eine Klientin oder einen Klienten darin unterstützt, eigene Entscheidungen zu treffen. Ein Prozess, der zeitaufwändig ist. Wir gehen davon aus, dass die Studie die Lücke zwischen vergüteter und tatsächlicher geleisteter Arbeit eindeutig belegen wird.“
Sabine Sütterlin-Waack und Matthias Bartke sind bereit, sich für eine Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) einzusetzen. Sabine Sütterlin-Waack warnte jedoch: „Die Gemengelage ist komplex. Denn das Gesetz wird zwar durch den Bund vorbereitet, doch müssen die Länder die Kosten tragen. Deshalb ist die Zustimmung des Bundesrates nötig. Die Länder müssen mitspielen.“ Matthias Bartke ergänzte: „Insofern ist die Studie hilfreich, sie wird eine repräsentative Grundlage für die politischen Entscheidungen liefern, die dann zu treffen sind.“
Nach Veröffentlichung der Studie wollen die Berichterstatter für das Betreuungsrecht zunächst gemeinsam an die zuständigen Landesjustizministerien herantreten. Es soll eindringlich auch auf die Gefahr weiterer Büro- und Vereinsschließungen hingewiesen werden, sollten sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern.
BdB-Geschäftsführer Harald Freter warnte: „Dann müssten die Kommunen Personal einstellen und wieder Amtsbetreuerinnen und –betreuer einsetzen. Auch das kostet und hat den enormen Nachteil, dass wertvolles Wissen und Knowhow verloren gehen.“
Quelle: Pressemitteilung des Berufsverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB) vom 16. Januar 2017