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Bund weiß nicht Bescheid

Die Bundesregierung kann keine Auskunft darüber geben, wie hoch die Quote von Menschen mit Behinderung in bundeseigenen Unternehmen ist. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Der Bund ist an zahlreichen privaten (bzw. privatisierten) Unternehmen beteiligt, mal mit hundertprozentiger Beteiligung, mal mit einem Mehrheitsanteil. Prominente Beispiele sind die Deutsche Bahn AG, die Bundesdruckerei und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Da laut Grundgesetz Eigentum verpflichtet, sollte man meinen, dass der Bund als Eigentümer über die Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsquoten in eben solchen Unternehmen Bescheid weiß. Wie jedoch eine Anfrage der FDP-Fraktion ergab, ist dies leider nicht der Fall.

So fragten die Abgeordneten wörtlich: "Wie hoch war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung in den Unternehmen mit wesentlicher Beteiligung des Bundes der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?" Die kurze, traurige Antwort der Bundesregierung: "Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor."

Angesichts des Ziels eines inklusiven Arbeitsmarktes ist diese Tatsache einigermaßen erschreckend, vor allem vor dem Hintergrund, dass Bundesunternehmen eine Vorbildrolle hinsichtlich der Öffnung des Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung spielen sollten. Dass hierzu nicht einmal eine Statistik geführt wird, wirkt mindestens nachlässig, wenn nicht sogar dilettantisch.


Quelle: Pressemitteilung der MdB Jens Beeck und Matthias Seestern-Pauly (beide FDP) vom 12.03.2019