Bundesagentur für Arbeit berichtet über Sanktionspraxis
Die Sanktionspraxis der Jobcenter steht seit ihrer Einführung in der Kritik. Gestern veröffentlichte die Nürnberger Behörde die neuesten Zahlen: Über 900.000 mal wurden Sanktionen gegen Leistungsberechtigte ausgesprochen.
Das Bundeverfassungsgericht beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob Sanktionen gegen ALG II-Empfänger*innen verfassungskonform sind. Derweil wurden gestern die neuesten Zahlen veröffentlicht:
Insgesamt ging die Zahl der ausgesprochenen Sanktionen auf insgesamt 904.000 leicht zurück. Da gegen Leistunsberechtigte z.T. mehrfach sanktioniert wurde, ist die Anzahl der insgesamt sanktionierten Personen deutlich niedriger, sie liegt bei 441.000. Insgesamt erfolgte somit bei 8,5% aller Leistungsberechtigten eine Sanktionierung.
Meldeversäumnisse sind weiter häufigster Grund für Sanktionen
Mit Blick auf die Gründe für Leistungskürzungen zeigt sich kein überraschendes Bild. Weiterhin sind Meldeversäumnisse der Betroffenen der mit Abstand häufigste Grund für eine Leistungsminderung. Laut BA war dies bei 77% der ausgesprochenen Sanktionen der Fall. Besonders umstritten ist hierbei, dass die Jobcenter allein darüber befinden, ob der Terminausfall aus "wichtigem Grund" erfolgte oder nicht. Zweithäufigster Grund ist laut BA die Nichtannahme einer Arbeit oder Maßnahme bzw. der Abbruch einer solchen.
Die Jobcenter dürfen Leistungen kürzen, sofern sie eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Leistungsberechtigten feststellen. Da bei wiederholten Verstößen bis zu 100% der Leistungen entfallen, ist die Sanktionspraxis sehr umstritten. Kritisiert wird zum einen, dass die Kürzungen dazu führen, dass Menschen weniger Geld erhalten als das Existenzminimum vorsieht. Zum anderen gilt als gesicherte Erkenntnis, dass die Kürzung von Geldleistungen die Probleme der Menschen verschlimmert und somit auch die Kosten für die Allgemeinheit mittelfristig eher steigen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 10.04.2019