Keine Abkehr von Hartz IV
Der AWO Bundesverband äußert sich kritisch zum neuen Kabinettsentwurf zum Bürgergeld.
Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgergeldes beschlossen. Die dort vorgenommene Anpassung der Regelsätze an die Preisentwicklung zum 1. Januar 2023 ist jedoch laut Arbeiterwohlfahrt unzureichend und komme zu spät, um die aktuelle Teuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:
„Es ist ein erster Schritt, dass ab kommendem Jahr die Miete für die ersten beiden Jahre im Bezug übernommen wird. Gerade im derzeitigen Wohnungsmarkt dürfen Menschen nicht auch noch vor den drohenden Wohnungsverlust gestellt werden. Für eine wirkliche Entlastung hätte es aber eine deutliche Erhöhung der Regelsätze gebraucht. Die rund 50 Euro mehr für alleinstehende Erwachsene klingen nur auf den ersten Blick viel, denn angesichts der schon zuvor zu niedrigen Regelsätze und der derzeitigen Inflation wird damit gerade einmal so die Teuerungsrate ausgeglichen. Das reicht hinten und vorne nicht aus, um Menschen und ihre Familien bei existenzieller Not zu entlasten. Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist nicht die grundlegende Reform, die es gebraucht hätte, um eine Abkehr von Hartz IV ernsthaft umzusetzen.“
Der Verband kritisiert zudem, dass das so oft betonte Prinzip von Vertrauen im Gesetzentwurf nicht wirklich konsequent und durchgehend umgesetzt werde: „Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden möchte kooperieren und einen Weg in den Arbeitsmarkt finden“, so Groß, „Im vorliegenden Entwurf sind bisher nur erste Schritte erkennbar, die unbedingt noch stringenter ausgearbeitet werden müssen.“
Den Vorwurf, die Erhöhung der Regelsätze benachteilige Arbeitnehmende, weist der Verband hingegen zurück. „Statt eine Neiddebatte nach unten anzufachen, sind die Arbeitgeber in der Pflicht, über Gehaltsstrukturen nachzudenken, die Menschen ermöglichen, von ihrer Arbeit gut zu leben. Alles andere sind Nebelkerzen“, so Groß abschließend.
Quelle: Pressemitteilung der AWO vom 14.09.2022