Bundesagentur goes digital
Kaum eine staatliche Leistung wird so sehr mit bürokratischer Bevormundung assoziiert, wie Leistungen nach dem SGB II - besser bekannt als Hartz IV. Die Bundesagentur für Arbeit möchte dieses Image loswerden und bietet seit dem 1.8. erste digitale Lösungen an.
Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II, deren Jobcenter gemeinsam von Kommunen und Bundesagentur verantwortet werden, können seit Anfang des Monats ihre Anliegen digital erledigen. Unter www.jobcenter.digital können u.a. der Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen sowie Veränderungsmitteilungen erstellt werden. Voraussetzung ist eine Registierung im Onlineportal.
Das digitale Angebot ist Resultat eines 2017 gestarteten Projekts, das unter dem Namen "GE-Online" firmierte. Projektleiter Thiemo Lange betont, dass in der Anfangsphase auch Leistungsempfänger*innen an der Entwicklung der Benutzeroberfläche beteiligt wurden. Deren Rückmeldungen seien ein wichtiger Bestandteil bei der Entwicklung der Seite gewesen. Nicht zuletzt dank des Onlinezugangsgesetzes, das Verwaltungen zu einer weitgehenden Digitalisierung ihrer Dienstleistungen bis 2022 verpflichtet, plant die Bundesagentur einen raschen Ausbau des Onlineangebotes. Ob und wie die Betroffenen das neue Angebot annehmen werden, werden die nächsten Monate zeigen.
Quelle: Mit Informationen der Bundesagentur für Arbeit vom 1.8.2019