Wo beginnt Mediensucht?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern vor dem Hintergrund sich wandelnder Jugendkulturen sowie der anhaltenden Bedeutungszunahme digitaler Medien für Kinder und Jugendliche einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Begriff der Mediensucht.
Ein solcher Umgang sollte vor einer unzutreffenden Stigmatisierung einer Vielzahl junger Menschen schützen, als notwendige Diagnose Hilfe für betroffene Kinder und Jugendliche ermöglichen. Gleichermaßen sollte die Bedeutung des Spiels und damit einhergehender Aktivitäten für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern anerkennen. In einem gemeinsamen Positionspapier wird zudem betont, dass dabei der kinderrechtliche Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe stets mitgedacht werden muss.
„Die unreflektierte oder leichtfertige Verwendung des Begriffs der Mediensucht ist insbesondere aus pädagogischen Gründen kontraproduktiv. Sie trägt einerseits zu einer unnötigen sozialen Stigmatisierung junger Menschen bei, die intensiv oder exzessiv Medien nutzen. Andererseits kann sie eine angemessene Präventionsarbeit sowie die Ansprache Betroffener erschweren und dazu führen, dass notwendige und hilfreiche therapeutische Angebote für Betroffene in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Eine kinderrechtlich ausgewogene medienpolitische Strategie darf Risiken exzessiver Mediennutzung von jungen Menschen nicht vernachlässigen, sollte aber gleichzeitig sich verändernde Medienkulturen und Medienwerte berücksichtigen“, betont Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Wir benötigen einen fach- und gesellschaftsübergreifenden Diskurs darüber, was als normal und unkritisch bei der Nutzung von digitalen Games anzusehen ist. Auch ist zu hinterfragen, anhand welcher Kriterien eine Bewertung als problematische oder sogar pathologische Mediennutzung erfolgt. Der Begriff der Normalität muss ständig an die gesellschaftliche Realität angepasst werden. Dabei sind die Entwicklung neuer Angebotsformate von Games ebenso zu berücksichtigen wie deren jugendkulturelle Einbindung und gesellschaftliche Entwicklungen, beispielsweise beim eSport“, so Klaus Hinze, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. „Insgesamt stehen wir vor der Aufgabe, eine Kultur der Mediennutzung in der Familie und im Alltag zu entwickeln. Dazu benötigen wir vermehrt Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutzes, die digitale Bildung für unsere Kinder muss ausgebaut werden, Eltern benötigen Angebote, wie sie die Medienerziehung in der Familie gestalten können und Hilfe, wenn es zu Problemen kommt.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und das Deutsche Kinderhilfswerk betonen zudem, dass an einem gesellschaftlichen Diskurs über normale oder schwierige Gaming-Nutzung Kinder und Jugendliche beteiligt werden müssen. Ihre Erfahrungen und Reflexionen sollten wesentlicher Bestandteil in diesem Prozess sein. Außerdem ist die Befähigung junger Menschen zur bewussten und gesunden Nutzung von Medien zu fördern. Die Vermittlung von Medienkompetenz als wichtigem Präventionsfaktor ist zentral. Dafür muss die Rolle des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vor allem in Bildungseinrichtungen, aber auch in der freien und öffentlichen Jugendhilfe nachhaltig personell und finanziell abgesichert werden sowie sich fachlich multidisziplinär ausrichten.
Aber auch die Medienanbieter müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Dazu gehört es, Spiele für junge Menschen zu entwickeln, die an deren Interessen und Neigungen anknüpfen, ihre Kreativität anregen sowie förderlich für ihre Entwicklung sind. Um dies zu erreichen, sollten Anbieter junge Menschen an der Entwicklung ihrer Produkte beteiligen. Um die persönliche Integrität zu schützen, müssen Anbieter auch auf abhängigkeitsproduzierende Spielgestaltungen und Mechanismen der wirtschaftlichen Ausbeutung verzichten. Sie sollten Risiken kennzeichnen und in die Präventionsarbeit investieren.
Quelle: Pressemitteilung der BAG Kinder- und Jugendschutz vom 11.10.2022