Bundesteilhabegesetz: Chancen nutzen und Risiken begrenzen
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung diskutierten am 11. Mai mit 270 Interessierten in Berlin die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das BTHG stellt sämtliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung auf eine neue Grundlage und tritt seit Anfang des Jahres nach und nach in Kraft. Es hat weitreichende Folgen insbesondere für Menschen mit schwerstmehrfachen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf.
Neben vielen Chancen berge das BTHG auch Risiken, heißt es in einer Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Bisher sei vor allem nicht absehbar, ob unter den neuen Bedingungen auch Angebote von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe in gleicher Qualität wie heute fortbestehen können. Auch sei unklar, welche Veränderungen die neuen Regelungen zum Zusammentreffen von Bedarfen an Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege für den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung mit sich bringen werden. Hierzu und zu anderen brisanten Punkten des BTHG haben sich die Fachverbände ausgetauscht und eine Erklärung veröffentlicht.
Die Fachverbände fordern, dass die Politik sie in der Umsetzungsphase, bei der Begleitforschung und an den Erprobungsvorhaben umfassend beteiligt. Sie weisen darauf hin, dass dies im Entstehungsprozess des Bundesteilhabegesetzes gut gelungen sei.
Die Erklärung der Fachverbände ist zu finden unter http://diefachverbaende.de (Rubrik Stellungnahmen)
Quelle: Presseinformation der Bundesverinigung Lebenshilfe vom 12. Mai 2017