Caritas hält Reduzierung der Dauer von Schufa-Einträgen für notwendig
Viele Menschen machen sich angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erhebliche Sorgen um ihre Finanzen. Gerade diejenigen, die sich mit ihren monatlichen Einkünften bis dato 'gerade so' über Wasser halten konnten, müssen nun ein Abrutschen in die Verschuldung befürchten. Die Caritas tritt daher für Maßnahmen ein, die die Konsequenzen für die Betroffenen abmildern.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) macht mit einer Stellungnahme zu den von ihm ausgerufenen 'Armutswochen', auf die schwierige Lage von Menschen aufmerksam, die überschuldet sind oder sich angesichts der Corona-Pandemie von Armut bedroht werden. Die verringerten Einkommen vieler Berufstätiger sowie Arbeitsplatzverluste seien häufig Auslöser für eine zügig eintretende Überschuldung von Menschen. Insbesondere regelmäßige Zahlungsverspflichtungen wie Mietkosten oder Kreditraten stellten für die Menschen ein Problem dar - mit oftmals schwerwiegenden Folgen auf die psychische Gesundheit der Betroffenen.
„Wenn Menschen ihre regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können, ist schnelle Hilfe dringend erforderlich“, erklärt Eva Maria Welskop-Deffaa, Sozialvorstand des Deutschen Caritasverbandes (DCV). „Mit Nachdruck fordern unsere Beraterinnen und Berater in den Schuldnerberatungsstellen die Verkürzung der Speicherdauer von Zahlungsstörungen bei der Schufa auf ein Jahr", betont Welskop-Deffaa. Eine längere Speicherdauer stelle ein großes Risiko für die betroffenen Menschen dar. Denn der Schufa-Eintrag wirke noch über den eigentlich problematischen Zeitraum der Verschuldung hinaus. Mit anderen Worten: Selbst wenn die Menschen die Überschuldung abgebaut haben und wieder ein regelmäßiges Auskommen haben, verhindern Schufa-Einträge die Chancen auf dem Wohnungsmarkt erheblich, was wiederum neue Risiken aufwirft: „Wenn nach wiederholt erfolgloser Bewerbung am Ende nichts anderes übrig bleibt, als eine letztlich zu teure Wohnung anzumieten, birgt die gespeicherte Erinnerung an die Verschuldung den Anfang einer nächsten Verschuldungsdynamik in sich“, so Welskop-Deffaa.
Insolvenzrechtliche Interventionen müssten aus Sicht des DCV deutlich begrenzt werden. Darüber hinaus ist aus Sicht des Verbandes notwendig, dass Zwangsräumungen weiterhin ausgesetzt bleiben und "wirksame Anreize für den Erhalt und Bau bezahlbaren, (auch barrierefreien) Wohnraums für alle" geschaffen werden. Und Ulrike Kostka, Vorsitzende der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W), fügt mit Blick auf Menschen, die sich bis dato nicht von Armut bedroht fühlten, hinzu: "Wenn sich jetzt durch Corona noch die finanzielle Lebenssituation verändert und zu Mietschulden führt, kann das zum Verlust der Wohnung führen. Da müssen Menschen teilweise nach Jahrzehnten ihre Wohnung verlassen. Sie verlieren außerdem ihr unmittelbares, gewachsenes soziales Umfeld, mal ganz davon abgesehen, dass sie ohnehin kaum eine bezahlbare neue Wohnung finden werden.“