DBfK: Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist wichtiger Schritt

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt ausdrücklich den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz als wichtigen weiteren Schritt in Richtung der Ausbildungsreform. Damit erfolge die Anpassung der Ausbildung in der professionellen Pflege an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen bei der Versorgung von gesunden, kranken und pflegebedürftigen Menschen. Die große Mehrzahl der Regelungen in der Verordnung hält der DBfK für sachgerecht und angemessen. Überdimensioniert sei allerdings insbesondere die Zwischenprüfung geraten.

Der DBfK weist ausdrücklich Einschätzungen zurück, die inhaltlichen Anforderungen der künftigen Pflegeausbildung seien überzogen. Diese Bewertungen seien Versuche einzelner Gruppierungen, ihre ganz anders begründete Ablehnung der Ausbildungsreform zu bemänteln. Die Kompetenzen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprechen dem Anforderungsniveau der Berufeanerkennungsrichtlinie und - noch wichtiger - den Anforderungen an eine professionelle Pflege, wird betont.  Der DBfK vertritt seit langem die Position, dass die immer komplexer werdenden Versorgungsbedarfe hohe Fachkompetenz erfordern. Für unbegründet hält er auch die Kritik am Zeitplan der Beratung. und vermutet den Versuch,  das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.

Anforderungsniveau nicht senken 

Der DBfK fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, sich nicht von den Verfechtern einer Pflegeausbildung mit möglichst niedrigen Anforderungen beirren zu lassen, sondern die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die den Vorgaben im Pflegeberufegesetz entspricht, zügig der weiteren Beratung zuzuleiten, um sie noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Dann könnten die weiteren Umsetzungsschritte in Bund, Ländern sowie bei Schulen und Trägern der praktischen Ausbildung folgen. 


Quelle: DBfK-Presse Mitteilung vom 14. Mai 2018