Deutscher Verein: Grundsicherung für Arbeitssuchende mutig weiterentwickeln

Zukunftsorientierte Reformen bei Hartz IV hält der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge für unumgänglich. Mit seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zeigt er Defizite und Entwicklungsbedarfe im Gesetz und seiner Umsetzung auf. Sie geben Anregungen und Impulse, das Gesamtsystem der sozialen Sicherung zu verbessern. Zugleich appelliert der Deutsche Verein an die politischen Entscheidungsträger, sich den zunehmenden und komplexer werdenden Herausforderungen mutig zu stellen.

Trotz positiver Entwicklung am Arbeitsmarkt verfestige sich die Zahl der Menschen, die ohne oder nur mit kurzen Unterbrechungen seit vielen Jahren auf Leistungen der allgemein als „Hartz IV" bezeichneten Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen seien. Daran habe auch nicht die Vielzahl von Überarbeitungen, die das Gesetz in den vergangenen zwölf Jahren seit seiner Einführung erfahren habe, nichts ändern können.

„Der zunehmende Einsatz moderner Automatisierungs- und Digitalisierungstechnologien verändert die Arbeitswelt. Hierauf muss auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine gezielte Förderung von Bildung und Weiterbildung reagieren", sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins. „Darüber hinaus brauchen wir eine konsistente Neuausrichtung der Beschäftigungsförderung. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts müssen so ausgestaltet sein, dass sie Leistungsberechtigte zu Eigenbemühungen befähigen. Menschen, für die es gar nicht vorrangig um Arbeitssuche geht, muss soziale Teilhabe ermöglicht werden", führt der Präsident weiter aus.

Die ausführlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitslose sind abrufbar unter: www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-10-17_grundsicherung.pdf (PDF-Dokument)


Quelle: Presseinformation des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge vom 27. September 2017