Erste Zertifikate zur psychosozialen Prozessbegleitung im Opferschutz
Erstmalig verlieh das Referat Weiterbildung am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster das Zertifikat für „Psychosoziale Prozessbegleiter" an 18 Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Diese Weiterbildung wurde hier entwickelt, weil seit diesem Jahr im Strafverfahrensrecht ein Passus für besonders belastete Opfer verankert wurde: Den Opfern bestimmter schwerer Straftaten soll im Strafverfahren ein Unterstützungsdienst zur Seite gestellt werden. Insbesondere im Stadium des Ermittlungs- und Strafverfahrens könne die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden, in besonderen Fällen besteht sogar ein Anspruch auf die sogenannte Beiordnung einer entsprechenden Begleitung.
Im November 2017 sollen erste Erkenntnisse zur praktischen Umsetzung in dem neuen Handlungsfeld auf dem Fachtag „Psychosoziale Prozessbegleitung" präsentiert werden, alle Informationen gibt es unter www.fh-muenster.de/weiterbildung-sozialwesen.
Quelle: Presseinformation der Fachhochschule Münster vom 20. Juli 2017